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Luftfahrt-Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung (UV) gilt prinzipiell global, rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr. Abgedeckt sind dauerhafte Personenschäden durch Berufs- und Privatunfälle. Viele Versicherer bieten auch spezielle Unfallversicherungen, wie beispielsweise eine Luftfahrt-Unfallversicherung an.

Personen, die aus Berufsgründen fliegen müssen (z.B. Stewards/Stewardessen und Piloten), können das berufsbedingte Flugrisiko in der Regel nicht durch eine einfache private Unfallversicherung versichern. Für diese Berufsgruppen muss eine spezielle Luftfahrt-Unfallversicherung abgeschlossen werden.

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