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Mitwirkungsanteil

Leidet ein Versicherter unter Krankheiten oder Gebrechen, die eine Invalidität nach einem Unfall mitverursacht haben, kann die Unfallversicherung die Leistung kürzen. Das wäre etwa der Fall, wenn der Versicherte bei einer schweren Beinverletzung bereits an einer Muskelkrankheit leidet oder Diabetes hat, welcher den Heilungsprozess erschwert.

Der Mitwirkungsanteil muss in der Regel 25 Prozent übersteigen, damit die Versicherung ihn berücksichtigt. In dem Fall verringert sich der Invaliditätsgrad um diesen Prozentwert. Bei einer vereinbarten Todesfallleistung reduziert sich die Summe, die ausgezahlt wird.

Meist bestimmt ein Gutachter, wie hoch die Invalidität ausfällt und welchen Anteil daran bereits vorher bestehende gesundheitliche Probleme hatten.

 

Beispiel: Mitwirkungsanteil verringert Invalidität

Eine Verletzung am Fuß führt zu einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Eine Diabetes-Erkrankung hat laut Gutachten zu 60 Prozent daran mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher nur noch 20 Prozent.

Invaliditätsgrad: 50 %
Mitwirkungsanteil Diabetes: 60 % der Invalidität
Unfallbedingter Invaliditätsgrad: 50 % - (60 % x 50 %) = 20 %

Versicherungssumme: 100.000 €
Auszahlung ohne Mitwirkungsanteil: 100.000 € x 50 % = 50.000 €
Auszahlung mit Mitwirkungsanteil: 100.000 € x 20 % = 20.000 €

Durch den Mitwirkungsanteil verringert sich die ausgezahlte Leistung um 30.000 €. Bei einem Tarif mit Progression würde der Unterschied sogar noch größer ausfallen.

Gute Tarife reduzieren erst ab 50 Prozent Mitwirkungsanteil

Gute Tarife reduzieren die Leistung erst dann, wenn Gebrechen oder Krankheiten eine Invalidität mindestens zur Hälfte mitverursacht haben – der Mitwirkungsanteil also 50 Prozent oder mehr beträgt.

Sehr gute Tarife verzichten sogar ganz darauf, einen Mitwirkungsanteil bei der Leistungsprüfung zu berücksichtigen.

Bei Vorerkrankungen auf Mitwirkungsanteil achten

Menschen mit Vorerkrankungen sollten besonders darauf achten, ab welchem Mitwirkungsanteil die Leistung gekürzt wird. Sie sollten Tarife auswählen, die bei unfallbedingten Behinderungen keinen Mitwirkungsanteil berücksichtigen (Kürzung ab einem Anteil von 100 Prozent).

Im CHECK24-Vergleich können Sie dies für jeden Tarif in der Detailansicht unter dem Punkt „Leistungsbereiche“ überprüfen.

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