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mehr erfahrenGenesungsgeld ist eine ergänzende Leistung bei der privaten Unfallversicherung. Abschluss und Zahlung erfolgen in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld. Ein Anspruch auf Zahlung des Genesungsgeldes entsteht für Versicherte, die aus einer vollstationären Behandlung entlassen wurden.
Unterschiede zwischen den beiden Geldern gibt es bezüglich der Zahlungsdauer und -höhe. Meist sehen die Unfallversicherungen eine Befristung auf maximal 100 Tage nach der Entlassung vor. In Ausnahmefällen bestehen längere Ansprüche.
Ebenfalls sehen die Policen hinsichtlich der Leistungsstaffelung Unterschiede vor. In den ersten zehn Tagen wird meist das volle vereinbarte Genesungsgeld gezahlt:
Vom 11. bis 20. Tag wird ein Anteil von 50 Prozent gewährt, danach sinkt die Leistung oft auf 25 Prozent. Wie hoch und wie lange die Zahlung erfolgt, hängt vom Versicherer ab.
Sind wegen eines einzigen Unfalls mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte erforderlich, wird dies bei der Genesungsgeld-Kalkulation als ein einziger Krankenhausaufenthalt ohne Unterbrechungen eingestuft.
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