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Das Genesungsgeld ist eine ergänzende Leistung der privaten Unfallversicherung und kann beim Abschluss einer Versicherung vereinbart werden. Es wird zusätzlich zu einem Krankenhaustagegeld für jeden Tag gezahlt, den man während einer stationären Behandlung im Krankenhaus verbringt. Ein Anspruch auf Zahlung des Genesungsgeldes haben Versicherte, die aus einer vollstationären Behandlung entlassen wurden.
Unterschiede zwischen den beiden Geldern gibt es hinsichtlich der Zahlungsdauer und -höhe. Meist sehen die Unfallversicherungen eine Befristung des Genesungsgeldes auf höchstens 100 Tage nach der Entlassung vor. Nur in Ausnahmefällen ist die maximale Bezugsdauer länger.
Unterschiede gibt es auch bei der Höhe des Genesungsgeldes. Viele Versicherer zahlen das Geld gestaffelt aus: In den ersten zehn Tagen wird es häufig in voller Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Vom 11. bis zum 20. Tag sinkt die Höhe dann oft auf 50 Prozent, danach nochmals auf 25 Prozent. Es gibt jedoch auch Tarife, die das Genesungsgeld über die gesamte Dauer in voller Höhe auszahlen.
Beispiel: Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Es wurde beim Abschluss ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro vereinbart. Nach einem Unfall wird eine stationäre Behandlung im Krankenhaus für 10 Tage notwendig:
Krankenhaustagegeld: 10 Tage x 10 € = 100 €
Genesungsgeld: 10 Tage x 10 € = 100 €
Für den stationären Aufenthalt erhält der Versicherte damit Zahlungen von insgesamt 200 €.
Sind wegen eines Unfalls mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte erforderlich, wird dies bei der Genesungsgeld-Kalkulation als einziger Krankenhausaufenthalt ohne Unterbrechungen eingestuft.
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