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mehr erfahrenEine Unfallversicherung bietet Versicherten einen finanziellen Schutz bei Personenschäden, welche sie selbst erleiden. Die private Unfallversicherung zahlt eine Leistung, falls es nach einem Unfall zu dauerhaften Einschränkungen an einem Körperteil oder Sinnesorgan kommen sollte.
Die Versicherungssumme wird als Einmalzahlung ausgezahlt und berechnet sich nach der Schwere des Personenschadens, dem sogenannten Invaliditätsgrad, der anhand der Gliedertaxe des jeweiligen Tarifs bestimmt wird.
Beschäftigte sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei Personenschäden abgesichert, die sie während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg erleiden. Allerdings gilt der gesetzliche Unfallschutz ausschließlich für berufliche Unfälle – bei Unfällen in der Freizeit schützt nur eine private Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherung für Personenschäden bei Dritten
Sollten Sie eine andere Person verletzen, zahlt die Unfallversicherung nicht. Hierfür sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung zahlt für Personen- und Sachschäden, die Sie anderen Menschen zufügen – wenn Sie etwa bei einem Radunfall einen anderen Fahrradfahrer verletzen.
Schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer Unfallversicherung
Personenschäden, die eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung nach sich ziehen, führen oft zu finanziellen Problemen. Da die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen.
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