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mehr erfahrenEine Gruppenunfallversicherung lohnt sich vor allem für Arbeitgeber. Sind mehrere Arbeitnehmer versichert, können Unternehmen bei der Lohnsteuer Beiträge im Umfang von pauschal 20 Prozent erheben. Dabei sind bestimmte Grenzen einzuhalten. Der sogenannte Auskehrungsanspruch entscheidet über die steuerliche Berücksichtigung und den Kostenabzug aufseiten der Steuerpflichtigen. Sofern die zu zahlenden Beiträge nicht lohnsteuerpflichtig sind, kann es zu einer späteren (nachgelagerten) Besteuerung der Versicherungsleistungen kommen.
Über eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schützen Unternehmen ihre Mitarbeiter und sich selbst gegen unfallbedingte Folgekosten. Die Deckung fällt höher aus als der normale gesetzlich geregelte Leistungsrahmen. Mit steigender Zahl der versicherten Personen gewähren viele Versicherer Rabatte.
Entscheidend ist neben der Versichertenzahl auch die gewünschte Laufzeit der Policen. Unfälle privater Natur können bei Bedarf über Gruppenunfallversicherung mitversichert werden. Arbeitnehmer können sich auf diese Weise den Abschluss privater Unfallversicherungen ersparen.
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