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mehr erfahrenBeitragszahler sind bei Versicherungsverträgen jene Personen, welche die jeweils vereinbarten Versicherungsbeiträge an die Anbieter der Policen zahlen. Dabei muss der Beitragszahler nicht unbedingt mit der Person identisch sein, für die eine Versicherung abgeschlossen wurde (versicherte Person).
Wichtig ist bei den meisten Versicherungsmodellen das Vorliegen der Zustimmung aller Personen, die am Vertrag beteiligt sind. Ein Versicherungsvertrag kann dabei eine Vielzahl von versicherten Personen enthalten (z.B. bei einer Familienunfallversicherung).
Weiterhin müssen Beitragszahler nicht zwingend natürliche Personen sein. Auch Unternehmen – also juristische Personen – können als Beitragszahler von Versicherungen auftreten. Das kann etwa bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der Fall sein, wenn der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für den Versicherungsschutz seiner Angestellten.
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