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Girokonto Ratgeber

Partnerkonto eignet sich für die gemeinsame Kontoführung

Ein Partnerkonto eignet sich insbesondere für verheiratete Paare oder Lebenspartner für die gemeinsame Kontoführung. Praktisch ist es vor allem dann, wenn der Haushalt gemeinsam geführt wird. Die alltäglichen Anschaffungen können dann problemlos über ein Konto abgewickelt werden.

Bereits bei der Beantragung eines Gemeinschaftskontos kann ein zweiter Kontoinhaber angegeben werden. Für beide Personen müssen dann alle relevanten Angaben in der Online-Strecke eingetragen werden, dazu gehören etwa Name, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Kontaktdaten.

Wie bei der Beantragung eines herkömmlichen Girokontos sollte auch bei dem Gemeinschaftskonto darauf geachtet werden, dass dieses die günstigsten Konditionen bietet. Eine kostenlose Kontoführung ist heutzutage schon fast selbstverständlich. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Konten, die eine EC-Karte sowie eine Partnerkarte gebührenfrei anbieten. Welches Konto die besten Konditionen bietet, können Verbraucher einfach und schnell über einen Girokonto-Vergleich herausfinden. Schließt man ein Partnerkonto über das Internet ab, handelt es sich dabei in der Regel um ein sogenanntes Oder-Konto.

Und-Konto oder Oder-Konto, was ist die bessere Wahl?

Bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos stellt sich für Verbraucher die Frage, ob sie ein Oder-Konto oder besser ein Und-Konto wählen sollen. Jede dieser Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile. Das Und-Konto sieht vor, dass beide Kontoinhaber jede Entscheidung gemeinsam treffen. Keine Überweisung, kein Dauerauftrag und keine andere Transaktion kann ohne die Zustimmung beider Kontoinhaber durchgeführt werden. Jeder der Partner ist so immer über die Bewegungen auf dem Konto informiert. Das Und-Konto bietet daher absolute Sicherheit für beide Seiten. Auf der anderen Seite ist diese Kontoform für viele Partner, die sich bedingungslos vertrauen, meist zu umständlich. Aus diesem Grund gibt es auch das sogenannte Oder-Konto.

Dieses Konto sieht vor, dass sämtliche Transaktionen auch durchgeführt werden können, wenn nur eine der beiden Parteien sie in Auftrag gibt. Man spricht hier von der sogenannten Einzelverfügungsberechtigung. Beide Kontoinhaber erhalten eine Girokarte, mit der sie auch Abhebungen tätigen können – das ist beim Und-Konto nicht der Fall. Eine Kündigung des Kontos muss jedoch auch beim Oder-Konto von beiden Inhabern veranlasst werden. Schließt man ein Partnerkonto über das Internet ab, handelt es sich dabei in der Regel um ein Oder-Konto. Diese Kontoform ist nicht ohne Risiko, da beide Partner bei diesem Konto gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet beispielsweise, dass beide Kontoinhaber gemeinschaftlich für Schulden zahlen müssen – auch, wenn nur einer der beiden die Schulden angehäuft hat.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.