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Dabei kombinieren sie objektive Leistungsdaten der Banken mit tausenden echten Kundenerfahrungen.
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So sehen Sie sofort, welche Girokonten wirklich zu empfehlen sind – fair, verständlich und transparent bewertet.
Ein Gemeinschaftskonto wird – anders als ein gewöhnliches Girokonto – von mehreren Personen geführt und das Konto läuft auf die jeweiligen Namen. Entsprechend sollten alle Beteiligten die wichtigsten Unterschiede, wie die gemeinsame Haftung, mögliche Steuern oder Rechte und Pflichten bei Auflösung, kennen.
Wer darauf achtet, kann von der einfachen gemeinsamen Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben im Alltag profitieren – ob als Paar, in einer Wohngemeinschaft, unter Verwandten oder Freunden.
Alle Mitkontoinhaber verfügen über dieselben Rechte und Pflichten am Gemeinschaftskonto:
Da Guthaben immer zu gleichen Teilen allen Kontoinhabern zugeordnet wird, unabhängig davon, wer wieviel eingezahlt hat, kann das Finanzamt dies unter Umständen als Schenkung werten:
Ein Gemeinschaftskonto muss meist von beiden Kontoinhabern aufgelöst werden.
Bei einigen wenigen Gemeinschaftskonten ist die Kündigung durch einen der Kontoinhaber ausreichend.
Stirbt einer der Kontoinhaber, hängt es von der Kontoart ab, wie das Konto weitergeführt wird.
Nach Vorlage erforderlicher Unterlagen – meist Sterbeurkunde, Erbnachweis und Ausweisdokument – kann das Konto umgeschrieben oder in ein reguläres Konto umgewandelt werden.
Die Anteile am Konto müssen mit den Erben des Verstorbenen geklärt und eventuell aufgeteilt werden.
Grundsätzlich gibt es beim Gemeinschaftskonto zwei Varianten: das Und-Konto und das Oder-Konto. In der Praxis bieten viele Banken jedoch nur das Oder-Konto an, bei dem beide Kontoinhaber unabhängig voneinander handeln können.
Nur wenige Banken bieten die Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos als Und-Konto an, bei dem alle Beteiligten für jede Transaktion unterschreiben müssen, da dies für den täglichen Gebrauch unpraktisch ist und oft nur von Gruppen genutzt wird, die überwiegend Entscheidungen treffen, die alle absegnen müssen, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften.
Damit Sie Ihre gemeinsame finanzielle Situation, sowie Einnahmen und Ausgaben im Blick haben und bestmöglich verwalten können, bietet das Gemeinschaftskonto die ideale Basis.
Damit das gemeinsame Konto eine echte Bereicherung wird, gehören vor allem gute Absprachen und klare Kommunikation zu den Voraussetzungen.
Alles Wichtige dazu sehen Sie zusammengefasst im Video.
Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit Vollmacht. Es handelt sich dabei um ein Einzelkonto mit einer Bevollmächtigung für eine oder mehrere Personen. Auf diese Art ist die Verwaltung des Kontos von mehr als zwei Personen möglich, während dies bei einem klassischen Gemeinschaftskonto oft nicht der Fall ist.
Bei den meisten Banken kann die Kontovollmacht für das Haupt- oder ein Nebenkonto erstellt werden.
Während alle Banken die Möglichkeit bieten, Kontovollmachten – auch über den Tod hinaus – zu erstellen, hat die Neobank N26 den Begriff "Shared Space" geprägt. Sie bietet bestimmten Kundengruppen die Möglichkeit, Unterkonten zum Hauptkonto zu erstellen. Zu diesen können, wie zu einer Chat-Gruppe, Personen eingeladen werden. Bei Annahme der Einladung können diese Geld einzahlen oder überweisen, den Space aber auch jederzeit eigenständig verlassen oder vom Kontoinhaber entfernt werden.
Ähnliche Modelle bieten auch andere Neobanken wie zum Beispiel die bunq. Voraussetzung ist immer, dass alle Beteiligten ihr Konto bei der jeweiligen Bank haben. Bei einer regulären Bevollmächtigung ist das nicht nötig.
Bei einem klassischen Gemeinschaftskonto sind beteiligte Personen gleichberechtigte Mitinhaber.
Entsprechend lohnt es sich für:
Bei einem Konto mit Vollmacht bleibt das Konto im Besitz eines einzelnen Inhabers, der anderen ein Nutzungsrecht erteilt.
Es lohnt sich für:
| Gemeinschaftskonto | Konto mit Vollmacht/ Shared Space | |
| Wer kann das Konto nutzen? | i. d. R. 2 Personen | mehrere Personen, je nach Geldinstitut |
| Wer hat Zugriff auf Guthaben und Dispo? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten |
| Wer kann eine Girocard bekommen? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber und Bevollmächtigten (Ausnahme N26: keine Zusatzkarte möglich) |
| Wer haftet für eine Überziehung? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber |
| Wer kann das Konto eröffnen, umschreiben, kündigen? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber |
Neben einer Konto-Alternative gibt es auch spezielle Apps, die bei der Organisation von Ausgaben unterstützen. Die Beteiligten tragen jeweils ihre Posten ein und die App berechnet zu einem gewünschten Stichtag benötige Ausgleichszahlungen.
Solche Apps eignen sich besonders für zum Beispiel gemeinsame Urlaube mit mehreren Personen. Langfristig gesehen ist ein Gemeinschaftskonto die bessere Lösung, da es mehr Transparenz bietet und die entsprechenden Apps ein hohes Maß an Disziplin und regelmäßige sowie korrekte Eintragungen erfordern.
Der Trend geht zu mehr Unabhängigkeit. Das zeigen Umfragen im Auftrag der Postbank.
Auch wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner als Oder-Konto eröffnen, sollten Sie Ihr persönliches Girokonto dafür nicht kündigen. Nur so können Sie auch in Zukunft klar zwischen Ihren persönlichen und den gemeinsamen Geldangelegenheiten unterscheiden.
Sie sollten mit dem zweiten Kontoinhaber genau festlegen:
Wie viel eingezahlt wird, hängt allein von den Absprachen zwischen den Inhabern ab. Mit klarer Kommunikation vermeiden Sie komplizierte rechtliche Fragen, die sich zum Beispiel im Todesfall oder bei einer Trennung ergeben können.
Die Eröffnung unterscheidet sich zu der eines Einzelkontos. Für ein Gemeinschaftskonto müssen beide Parteien Angaben machen und sich legitimieren. Von beiden Personen muss entsprechend ein gültiges Ausweisdokument vorliegen.
Viele Banken setzten auch dieselbe Wohnadresse voraus, die ebenfalls bei der Identitätsprüfung nachgewiesen wird. Bei einigen Banken muss dort zunächst von beiden Personen ein unabhängiges Konto eröffnet werden, um im zweiten Schritt ein Gemeinschaftskonto hinzuzufügen.
Filter „Gemeinschaftskonto“ auswählen (mit oder ohne Bedingungen wie Gehaltseingänge) und Angebote miteinander vergleichen.
Wichtigste Daten beider Personen korrekt und vollständig eingeben, um das Partnerkonto zu eröffnen.
Identität von beiden per PostIdent, VideoIdent, BankIdent oder eID bestätigen (eine Unterschrift ist nicht nötig).
Die Kosten für ein Gemeinschaftskonto ähneln denen, die auch bei einem Einzelkonto anfallen können. Entsprechend lohnt sich ein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte:
Für eine typische Kontonutzung zahlen Verbraucher laut Stiftung Warentest 125 Euro pro Jahr. Doch das muss nicht sein: Es lohnt sich, die Konditionen verschiedener Banken genau zu vergleichen.
Im CHECK24 Girokontovergleich stehen Ihnen praktische Filtermöglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie gezielt nach Konten suchen können, die ohne Gebühren auskommen, darunter spezielle Modelle für junge Nutzer, ohne Mindesteinkommen, mit geringen Dispozinsen oder kostenlosen Bankkarten. Danach lässt sich das Wunschkonto ganz einfach online eröffnen.
Ein Gemeinschaftskonto ist ebenso sicher wie ein Einzelkonto und bietet sowohl finanzielle als auch technische Sicherheit.
Durch die gesetzliche Einlagensicherung ist Ihr Geld geschützt:
Beim Online-Banking werden moderne Sicherheitsstandards eingesetzt, darunter:
Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und sichere Geräte für den Zugriff auf das Konto nutzen.
Sofern beide Parteien damit einverstanden sind, ist die Umwandlung eines bestehenden Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto bei den meisten Banken problemlos möglich.
Beide Kontoinhaber müssen der Umwandlung per Unterschrift zustimmen. Für viele Paare ist es bei einer Trennung jedoch einfacher, das Oder-Konto aufzulösen und zwei getrennte Girokonten zu eröffnen.
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Wenn die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos nicht möglich ist, liegt das daran, dass die Bedingungen der Bank (zum Beispiel ausreichende Bonität, Wohnsitz in Deutschland) nicht erfüllt werden. Oder es liegt an der Tatsache, dass nur bestimmte Kontomodelle als Gemeinschaftskonto zugelassen sind (Basiskonten oder P-Konten lassen sich nicht gemeinschaftlich führen).
Es lohnt sich, vorab die Kriterien der Bank zu prüfen und verschiedene Anbieter über CHECK24 zu vergleichen. So erhöhen Sie die Chance, ein passendes Konto zu finden.
Wenn die Eröffnung weiterhin scheitert, kann ein gemeinsames Einzelkonto (eine Person als Inhaber, die andere mit Vollmacht) eine Übergangslösung sein – auch wenn dies nicht den gleichen rechtlichen Status wie ein echtes Gemeinschaftskonto hat.
Ein Gemeinschaftskonto kann problemlos mit Apple Pay und Google Pay genutzt werden, sofern beide Kontoinhaber eigene Karten haben und die Bank mobiles Bezahlen unterstützt.
In der Praxis bedeutet das: Die zwei Kontoinhaber können Zahlungen direkt über ihr Smartphone oder ihre Smartwatch vornehmen. Die Abbuchungen laufen dann als gemeinsame Ausgaben über das Konto.
Ein Kontoinhaber kann ein Gemeinschaftskonto nicht einseitig sperren lassen, um den Zugriff der anderen Person zu verhindern. Stattdessen kann bei der Bank beantragt werden, die Verfügungsberechtigung auf eine gemeinsame Verfügung umzustellen, sodass keine Partei mehr allein handeln kann.
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