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| sap
Familien werden künftig beim Immobilienkauf finanziell unterstützt. Foto: Thinkstockphotos/altrendo+images
Das Baukindergeld ist da. Familien, die ein eigenes Zuhause bauen oder kaufen, können seit diesem Dienstag das Baukindergeld bei der Förderbank KfW beantragen. Das hat Einfluss auf den finanziellen Spielraum, den Familien bei einer Baufinanzierung haben. Sie erhalten das Geld sogar rückwirkend. Das heißt, wer seit Jahresbeginn eine Immobilie erworben oder gebaut hat, hat Anspruch auf das Baukindergeld. Aber nicht jede Familie erhält den Zuschuss. Wir erklären, wie Familien die Förderung beantragen können und wer das Baukindergeld erhält.
Das Baukindergeld erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie zur Selbstnutzung kaufen oder bauen – und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Entscheidend für die Grenze ist das sogenannte zu versteuernde Einkommen, also nicht das Bruttogehalt der Eltern. Deshalb müssen je nach persönlicher Konstellation Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt, dass dieses Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um den Kinderfreibetrag von 15.000 Euro.
Familien bekommen den Zuschuss auch, wenn sie seit Januar dieses Jahres ein Haus oder eine Wohnung erworben haben – unabhängig davon, ob die Immobilie bereits besteht oder neu gebaut wird. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhält die Familie pro Jahr 1.200 Euro – und das zehn Jahre lang. Bei einem Kind beläuft sich der Zuschuss vom Staat auf 12.000 Euro, bei zwei Kindern auf 24.000 Euro. Auch Alleinerziehende können das Baukindergeld in Anspruch nehmen. Ebenso erhalten Familien mit Adoptivkindern das Geld, wenn die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben oder „mit kindergeldberechtigten Personen in einem Haushalt leben“, wie es auf einem Merkblatt der KfW heißt. Eine Familie kann für jedes Kind nur einmalig die Förderung beanspruchen.
Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen Familien den staatlichen Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Und das bis spätestens drei Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum. Die Antragsteller erhalten den Zuschuss über das Programm 424. Dafür registrieren sie sich beim Zuschussportal der KfW. Die Bank prüft nach der Einreichung des Antrags, ob die Familie berechtigt ist, das Baukindergeld zu erhalten – und wie viele Kinder berücksichtigt werden können. Antragsteller müssen sich per Videoident- oder Postident-Verfahren identifizieren und der Bank Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigungen und den Grundbuchauszug zukommen lassen. Familien können die geforderten Unterlagen per Post senden oder ab März 2019 digital im Zuschussportal hochladen.
Die Bank zahlt bei einem positiven Bescheid den Zuschuss jährlich aus. Das Baukindergeld kann bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Allerdings müssen Käufer die Immobilie bis zum 31.12.2020 erwerben. Familien haben keinen Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Das Geld wird nur so lange ausgezahlt, wie Mittel vorhanden sind. Für das Jahr 2018 bewilligte der Bundestag für die Förderung 263 Millionen Euro. Das Baukindergeld aus dem Programm 424 kann mit weiteren Förderprogrammen der KfW kombiniert werden, zum Beispiel für energieeffizientes Bauen (KfW Programm 153) oder Sanieren (KfW Programm 151/152/430).
Die Idee, den Zuschuss für eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern zu begrenzen, hat die Bundesregierung wieder verworfen. Familien können jede Wohn- und Grundstücksfläche erwerben, um das Baukindergeld zu erhalten – vorausgesetzt, sie erfüllen die bereits erwähnten Bedingungen.
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