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    PIN

    Möchte der Kunde mit seiner Kreditkarte beispielsweise Bargeld beheben, ist dafür eine Geheimnummer, der sogenannte PIN erforderlich. Dieser muss am Geldautomaten eingegeben werden – vergleichbar mit der Bargeldabhebung per EC-Karte. Der PIN wird dem Kreditkarteninhaber von der Bank in der Regel getrennt von der Kreditkarte per Post zugesendet. Im Normalfall sendet die Bank zunächst die Kreditkarte und einige Tage später einen Brief mit der persönlichen Geheimnummer, dem PIN.

    Die PIN-Nummer sollte immer getrennt von der Kreditkarte aufbewahrt werden. Die richtige, sicherheitsbewusste Verhaltensweise ist auch im Schadensfall enorm wichtig für Verbraucher. Kann dem Verbraucher etwa nachgewiesen werden, dass der PIN zusammen mit der Kreditkarte im Geldbeutel aufbewahrt wurde, wird der Schaden in der Regel nicht übernommen. Ansonsten ist Haftung des Verbrauchers meist auf maximal 150 Euro begrenzt. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte, etwa im Supermarkt, Restaurant oder Hotel können Verbraucher die Zahlung entweder per PIN oder per Unterschrift bestätigen. Verwenden Verbraucher das sogenannte Chip&Pin-Verfahren, müssen sie die Zahlung per PIN bestätigen.

    Tipp:
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    Ansonsten ist es üblich, dass Kreditkarteninhaber die Zahlung per Unterschrift bestätigen. Diese Unterschrift – meist direkt auf der Rechnung – wir dann in der Regel von der Kassiererin oder der Rezeptionistin mit der Unterschrift auf einem Ausweisdokument, etwa dem Reisepass oder Personalausweis, abgeglichen. Die PIN Nummer dient ebenso wie die Unterschrift dazu, den Kartenmissbrauch einzugrenzen. Wenn Verbraucher ihre persönliche Geheimnummer vergessen haben, sollten sie sich an die kreditkartenausgebende Bank wenden. Diese lässt dem Verbraucher entweder eine neue PIN-Nummer zukommen oder gibt eine neue Kreditkarte heraus. Dafür können – je nach Bank – Zusatzkosten entstehen.

    Eine Erweiterung der PIN-Nummer stellt bei der Kreditkarte das sogenannte 3-D-Secure-Verfahren dar. Dieses offeriert dem Kunden einen speziellen PIN für den Einkauf im Internet, den sogenannten 3-D Secure Code. Dieser PIN ist speziell für das Onlineshopping konzipiert und soll gewährleisten, dass sowohl der rechtmäßige Kreditkarteninhaber, als auch der rechtmäßige Online-Händler am Bezahlvorgang teilnehmen. Bei der Bezahlung in einem Online-Shop öffnet sich – sofern sowohl Kunde und Online-Händler am 3-D-Verfahren teilnehmen – ein eigenes Browserfenster. Dieses Fenster stellt den Kontakt zur Bank des Kunden her.

    Erst, wenn der Kunde seinen persönlichen Code korrekt eingibt, kann der Zahlvorgang beendet und somit die Zahlung durchgeführt werden. Dies erhöht auch die Sicherheit für den Online-Händler, denn ein Kreditkartenmissbrauch kann somit in der Regel ausgeschlossen werden.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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