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Münzen die in einen Geldbeutel fliegen

Kreditkarten-Rückbuchung: Geld per Chargeback zurückholen

Per Chargeback werden mit der Kreditkarte gezahlte oder unautorisierte Geldsummen zurückgebucht. Dabei sollten Sie einige Punkte beachten, um die Chance auf eine Rückbuchung zu erhöhen. 

Was ist Chargeback?

Chargeback ist Englisch und bedeutet Rückbuchung. Das Verfahren schützt Verbraucher vor unrechtmäßigen Abbuchungen bei einer Kreditkarte. Ihr Kreditkartenanbieter – in der Regel die Bank – schätzt die Situation ein, wenn Sie Chargeback beantragen. Wenn eine Chance auf Rückzahlung besteht, nimmt sie Kontakt zur Bank des Gegenübers auf, um die Angelegenheit zu klären. Im besten Fall stimmt auch diese der Rückerstattung zu und Sie bekommen Ihr Geld zurück. Auch im Betrugsfall wird das Chargeback-Verfahren genutzt.

In welchen Fällen kann eine Kreditkartenzahlung storniert werden?

Nicht jede erfolgte Zahlung kann per Chargeback zurückgebucht werden. Es müssen berechtigte Gründe vorliegen, damit Banken eine Kreditkartenzahlung stornieren.

Falschbuchungen

Wurde eine Zahlung doppelt abgebucht, ein Betrag trotz Stornierung eingezogen oder der abgebuchte Betrag stimmt nicht mit der eigentlichen Summe überein, wird die Bank voraussichtlich einer Korrektur zustimmen. Um in diesen Fällen schnellstmöglich das Geld zurückzuerhalten, sollten Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenumsätze überprüfen.

Nicht erhaltene Waren und Insolvenz des Händlers

Wenn eine bestellte Ware – aus welchen Gründen auch immer – nicht ankommt, defekt ist, nicht der Beschreibung entspricht oder ein Händler oder Dienstleister Insolvenz anmeldet, bevor Sie die bezahlte Ware oder Dienstleistung erhalten haben, können Sie das Chargeback-Verfahren in Anspruch nehmen.

Betrügerische Abbuchungen

Haben Sie nicht autorisierte Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte festgestellt, lassen Sie das Geld per Chargeback durch die Bank zurückbuchen. Auch, wenn Sie nachweislich gefälschte Markenware erhalten haben, besteht die Chance auf eine Rückerstattung.

Quelle: GfK-Studie im Auftrag von Mastercard 2023

Wie nutze ich Chargeback?

Wenn Sie aus einem der genannten Gründe das Chargeback-Verfahren für eine Kreditkarte von Mastercard oder Visa nutzen möchten, kontaktieren Sie direkt die Bank, bei der Sie die Kreditkarte beantragt haben. Die meisten Banken bieten dafür spezielle Formulare an. Kreditkarten von American Express stellen eine Besonderheit dar, da American Express gleichzeitig Kartenherausgeber ist. Die Reklamation veranlassen Sie direkt dort.

Besonders, wenn es um Chargeback bei nicht erhaltenen Waren oder Dienstleistungen geht, sollten Sie Rechnungen und weitere Unterlagen bereithalten. Damit belegen Sie, dass Sie Geld bezahlt haben, ohne die entsprechende Leistung dafür zu erhalten. Viele Banken verlangen außerdem, dass Sie den Händler oder Dienstleister zunächst selbst kontaktieren. Dies sollten Sie schriftlich tun, zum Beispiel per E-Mail, damit Sie Ihren Willen zur Klärung der Angelegenheit nachweisen können. Wenn die Dienstleistung versichert war, bitten Sie die Versicherung um Erstattung, bevor Sie bei Ihrer Bank das Chargeback-Verfahren anstoßen.

Wichtige Fristen und Voraussetzungen für eine Rückbuchung

Setzen Sie dem Händler schriftlich eine Frist von beispielsweise 14 Tagen, um auf die Angelegenheit zu reagieren. Wenn er nicht antwortet oder es nicht zu einer Einigung kommt, können Sie Chargeback bei Ihrer Bank beantragen.

Sowohl bei Kreditkarten von Mastercard als auch von Visa haben Sie 120 Tage nach Transaktionsdatum Zeit, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten. Diese Frist beginnt 30 Tage nach dem Datum der Kartenzahlung oder ab dem vereinbarten Liefertermin, wenn Sie keine Ware erhalten haben. American Express räumt ein Reklamationsrecht von 13 Monaten nach Belastung des Betrags ein. Diesen können Sie ab 60 Tage nach Rechnungserhalt zurückfordern. 

Unterschiede zwischen Debit- und Kreditkarten

Sie können auch Umsätze reklamieren, die mit einer Visa Debitkarte oder einer Mastercard Debitkarte getätigt wurden. Einige Banken stellen hierzu eine Funktion direkt im Online-Banking bereit. Bei erfolgreicher Stornierung einer Kreditkartenzahlung erfolgt die Rückbuchung auf das Kreditkartenkonto, bei einer Debitkarte wird das Geld auf das Girokonto zurückgebucht.

Tipps für eine erfolgreiche Rückbuchung

Damit Ihre Chancen auf eine Rückbuchung möglichst hoch sind, sollten Sie folgende Tipps berücksichtigen:

    • Halten Sie die Frist ein, um das Verfahren anzustoßen. Bei Reisen zum Beispiel bezieht sich der Beginn der Frist normalerweise auf den Starttag der Reise.
    • Schreiben Sie zunächst den Händler oder Dienstleister an, wenn es nicht um einen Betrugsfall geht. Setzen Sie diesem eine Frist, um auf Ihr Anliegen zu reagieren.
    • Dokumentieren Sie die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Händler. Bewahren Sie Rechnungen und Kontoauszüge auf.
    • Machen Sie Fotos, wenn es sich um eine defekte oder nicht wie beschriebene Ware handelt.
    • Lassen Sie bei Betrugsverdacht sofort Ihre Kreditkarte sperren.
    • Füllen Sie vom Kreditkartenanbieter bereitgestellte Formulare korrekt und wahrheitsgetreu aus.
CHECK24 Hinweis

Geld zurückbuchen: Nur ein Versuch möglich

Wenn Sie Geld zurückbuchen möchten, sollten Sie gut vorbereitet sein. Für jedes Chargeback haben Sie nur einmal die Möglichkeit, dieses bei der Bank oder bei American Express zu beantragen. Wurde es für diese Transaktion abgelehnt, haben Sie keine weitere Chance, für diesen Fall die Kreditkartenzahlung zurückzuholen.

Häufige Fragen zu Chargeback

Welche Gebühren können bei Chargeback anfallen?

Für das Chargeback-Verfahren fallen für den Kunden normalerweise keine Gebühren an. Wird das Geld durch die Bank zurückgebucht, berechnet sie meist dem Händler oder Dienstleister eine Chargeback-Gebühr von 20 bis 50 Euro. War die Rückbuchung im Nachhinein nicht rechtens, kann dieser die Gebühr vom Kunden zurückfordern. Bei einem Betrugsfall haften Kunden mit maximal 50 Euro für den entstandenen Schaden, sofern sie nicht fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässiges Handeln liegt beispielsweise vor, wenn die PIN gemeinsam mit der Karte im Geldbeutel aufbewahrt wurde. Visa und Mastercard-Inhaber sind per Zero-Liability-Prinzip gegen Betrug abgesichert und müssen im Schadensfall nach erfolgtem Chargeback nichts zahlen.

Wie lange dauert der Rückbuchungsprozess?

Wenn der Kreditkartenherausgeber dem Chargeback-Verfahren zugestimmt und sich mit der Bank der Gegenpartei geeinigt hat, kann es zwei bis zehn Bankarbeitstage dauern, bis das Geld zurückgebucht wird. 

Was kann ich tun, wenn der Händler die Rückbuchung ablehnt?

Wenn ein Händler die Rückerstattung einer Kreditkartenzahlung ablehnt, obwohl aus Ihrer Sicht ein berechtigter Grund dafür vorliegt, können Sie sich an Ihren Kreditkartenherausgeber wenden, um das Chargeback-Verfahren anzustoßen.

Selbst wenn Ihre Bank und die des Händlers der Rückerstattung zustimmen, kann der Händler dem widersprechen. Er muss dem Kreditkartenherausgeber nachweisen, dass die Zahlung berechtigt war. Erhält er Recht, geht auch das Geld zurück an ihn. Dann besteht immer noch die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden oder rechtlich vorzugehen. Bedenken Sie aber, dass bei letzterem zusätzlich Anwaltskosten auf Sie zukommen können, wenn Sie den Streit verlieren. 

Fazit

Sie können Kreditkartenzahlungen, die aus Ihrer Sicht unrechtmäßig erfolgt sind, per Chargeback zurückbuchen lassen. Dazu wenden Sie sich an den Kreditkartenherausgeber. Wenn es sich nicht um einen Betrugsfall handelt, sollten Sie sich im Vorfeld an die Person oder das Unternehmen wenden, an die die Zahlung gegangen ist, um das Anliegen direkt zu klären. Das Chargeback-Verfahren greift, wenn Sie hier keine Einigung erzielen können. Ihr Kreditkartenanbieter entscheidet, ob eine Rückzahlung möglich ist und einigt sich mit der Bank, bei der der Betrag eingezahlt wurde.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Anna N. Baumgart ()
Online-Redakteurin Finanzen
Anna ist Journalistin für Hörfunk und seit vielen Jahren den interessantesten Inhalten und deren hörer- und leserfreundlichen Umsetzung auf der Spur. Seit 2023 schreibt sie bei CHECK24 verbrauchernah über die wichtigsten Produkte und Neuigkeiten aus der Finanzwelt.
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