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Kredit Lexikon

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Steuerliche Förderung

Bund, Länder und Gemeinden bieten den Bürgern diverse Förderungen zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit soll einer breiten Bevölkerungsschicht das Eigenheim sowie die Erhöhung von Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz ihres Wohneigentums ermöglicht werden. Im Zuge der Förderung können Sonderausgaben, Abschreibungen und Schuldzinsenabzug sowie zum Teil auch Handwerkerrechnungen geltend gemacht werden.

Häufig genutzt werden die Eigenheimzulage und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese erhalten Bürger als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Unterstützt werden außerdem die Nutzung von grüner Energie, wie beispielsweise Solarstrom oder Erdwärme, sowie ökologisches Bauen, Sanieren und Modernisieren. Zudem vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besonders günstige Kredite mit niedrigen Zinsen. Auch denkmalgeschützte Immobilien werden staatlich gefördert.

Ebenfalls wird selbstgenutztes Wohneigentum durch die so genannte Eigenheimrente, auch Wohnriester genannt, bezuschusst. Grundlage dafür ist das Eigenheimrentengesetz. Im Rahmen dessen werden Wohnungen im eigenen Haus, Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen sowie eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht gefördert.

Jede Art der steuerlichen Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So müssen sich Bürger beispielsweise an konkrete Bauvorschriften halten, wenn sie eine Bauförderung in Anspruch nehmen wollen. Auch bestehen festgelegte Einkommensgrenzen, die sich auf den Förderungsanspruch auswirken.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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