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Kredit Lexikon

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Schätzgebühren

Schätzgebühren werden auch Taxgebühren genannt und von einigen Kreditinstituten für die Schätzung eines bestimmten Wertes erhoben. Meist tauchen sie in Zusammenhang mit Immobilienkrediten auf, bei denen im Vorfeld das Objekt geschätzt werden muss. Die Schätzgebühren betragen hier etwa 0,2 bis 0,3 Prozent des Objektwertes oder werden als Pauschalbetrag von der Auszahlungssumme abgezogen.

Die Banken wollen durch das Gutachten gewährleisten, dass die Sicherheiten des Darlehensnehmers für den Kredit ausreichend sind. Die Schätzgebühren werden bei vielen Banken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf 2009 jedoch entschieden, dass dem Kunden keine Schätzkosten in Rechnung gestellt werden dürfen.

Dieses Urteil wird von vielen Kreditinstituten leider bis heute durch ungerechtfertigte Vertragsklauseln umgangen. Dadurch kommt es immer wieder zu Abmahnungen der Banken und Bausparkassen durch die Verbraucherzentrale. Kunden sollten deshalb vor Kreditabschluss unbedingt sicher gehen, dass die Schätzgebühren von den Banken übernommen werden. Wer bereits gezahlte Taxgebühren zurückfordern oder gegen offene Forderungen vorgehen will findet auf der Homepage der Verbraucherzentrale entsprechende Musterschreiben.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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