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    Kontokorrentkonto

    Obwohl die beiden Begriffe häufig synonym verwendet werden, gibt es einen Unterschied zwischen einem klassischen Girokonto und einem Kontokorrentkonto. Das klassische Girokonto beinhaltet lediglich die Basis-Funktionen, wie beispielsweise Überweisungen oder den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit der zugehörigen Girocard. Bei den meisten Girokonten handelt es sich jedoch um Kontokorrentkonten. Das bedeutet, dass das Konto sowohl im Haben als auch im Soll geführt werden kann – es darf also neben positiven auch negative Beträge aufweisen.

    Dies ist immer dann möglich, wenn dem Bankkunden von seinem Institut ein Dispokredit eingeräumt wurde. Diesen erhalten Verbraucher in der Regel allerdings nur dann, wenn sie über eine ausreichende Bonität verfügen. So setzen die meisten Banken beispielsweise ein regelmäßiges Einkommen voraus, an dessen Höhe auch der Kreditrahmen angepasst wird.

    In der Regel erhalten Minderjährige, Studenten, Arbeitslose oder Hartz IV-Empfänger aufgrund ihrer geringen Bonität kein Kontokorrentkonto. Auch wenn die Bank feststellt, dass über einen längeren Zeitraum hinweg keine Umsätze auf dem Girokonto eingehen, kann sie den Dispokredit kündigen. Dasselbe gilt, wenn anstelle von Gehalt monatlich Arbeitslosengeld oder Hartz IV auf dem Konto verbucht wird.

    Das Kontokorrentkonto hat den Nachteil, dass es die Verschuldungsgefahr des Kontoinhabers erhöht. Wer den Dispokredit über einen längeren Zeitraum hinweg nutzt läuft Gefahr, das Soll letztendlich nicht mehr ausgleichen zu können. Dazu kommt, dass die Zinsen auf den Dispokredit sehr hoch ausfallen – bei einigen Instituten liegen sie sogar bei über 15 Prozent. Doch auch die günstigen Angebote mit Dispozinsen unter zehn Prozent schlagen monatlich enorm zu Buche, wenn das Girokonto regelmäßig überzogen wird.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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