Das Girokonto für jedermann wird auch als Basiskonto bezeichnet, da es die Basisvoraussetzungen für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen muss: Bargeldauszahlungen am Automaten, Bargeldeinzahlungen, Kartenzahlungen, Überweisungen und die Entgegennahme von Gutschriften. Die Möglichkeit das Girokonto zu überziehen gehört nicht dazu. Beim Girokonto für jedermann wird deshalb in der Regel kein Dispokredit eingeräumt. Auch eine Kreditkarte erhält der Kontoinhaber nicht. Der Kunde kann ein solches Konto ausschließlich auf Guthabenbasis nutzen.
Banken dürfen bei diesem Guthabenkonto keine monatliche Mindesteingangssumme vorschreiben. Zwar ist es den Instituten gestattet für das Basiskonto Gebühren zu erheben, allerdings nur in einem angemessenen Rahmen. Auch die Kündigungsmöglichkeiten seitens der Bank sind eingeschränkt. Den Antrag auf Eröffnung eines solchen Kontos darf ein Institut nur in Ausnahmefällen ablehnen, etwa, wenn der Verbraucher eine Straftat wie Geldwäsche begangen hat.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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