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Unter einer Tilgungsverrechnung versteht man den Zeitpunkt, an dem eine Bank eine geleistete Tilgungsrate tatsächlich mit der noch offenen Restschuld einer Baufinanzierung verrechnet. In Deutschland ist es bei Verbraucherdarlehen und Baufinanzierungen üblich, eine monatliche nachträgliche Tilgung zu vereinbaren. Bei dieser Methode der Tilgungsverrechnung wird die Restschuld am Ende des jeweiligen Monats, an dem der Kunde die fällige Leistungsrate an die Bank überweist, um den Tilgungsanteil auf den aktuellen Stand reduziert.
Diese Variante der Tilgungsverrechnung hat den Vorteil, dass sich - durch das monatliche Sinken der Restschuld – der Zinsanteil innerhalb der monatlichen Leistungsrate, auch Annuitätsrate genannt, schneller verringert, da der Kunde die fälligen Baufinanzierungszinsen immer nur für den Betrag bezahlt, den er der Bank noch schuldet. Da die Höhe der monatlichen Annuitätsrate während der kompletten Sollzinsbindung gleich bleibt, steigt hierdurch der Tilgungsanteil innerhalb der Rate.
Es ist für einen Verbraucher nicht unwichtig, welche Art der Tilgungsverrechnung in seinem Darlehensvertrag mit der Bank vereinbart ist. Die Häufigkeit der Tilgungsverrechnung mit der Restschuld hat unter anderem Einfluss auf die Höhe des effektiven Jahreszinses. So hätte ein Kunde, der eine Baufinanzierung mit halbjährlicher oder gar jährlicher Tilgungsverrechnung aufnimmt einen höheren effektiven Jahreszins für seine Finanzierung als bei einem Immobilienkredit mit monatlich nachschüssiger Verrechnung. Dies hat den einfachen Grund, dass der Kunde bis zum Zeitraum der Tilgungsverrechnung immer auf die noch ausstehende Restschuld Zinszahlungen leistet.
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