Gebäudewert
Als Gebäudewert wird der reine Objektwert des Baukörpers bezeichnet. In die Wertberechnung fließt der Grundstückswert nicht mit ein, da dieser durch den Bodenwert dargestellt wird. Der Gebäudewert errechnet sich aus den durchschnittlichen Herstellungskosten, die auf den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 beruhen. Diese werden dann wiederum auf die Baupreise im Jahr der Wertermittlung umgerechnet.
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Zur Ermittlung des reinen Gebäudewertes werden etwaige Wertsteigerungen oder Wertminderungen der Immobilie – etwa aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder Baumängeln – nicht in die Wertberechnung einbezogen. Der Gebäudewert wird jedoch durch das Alter des Gebäudes zum Zeitpunkt der Wertermittlung beeinflusst. Man berücksichtigt hier die sogenannte Restnutzungsdauer.
Zusammen mit dem Bodenwert ergibt der Gebäudewert auf Basis dieses Sachwertverfahrens den Verkehrswert der Immobilie. Der Verkehrswert ist der aktuelle Marktpreis, der bei einer Veräußerung des Objektes zu erzielen wäre. Meist stellt dieser Wert auch die Obergrenze der Beleihung durch ein Kreditinstitut dar. Die Ermittlung des Gebäudewertes stützt sich auf §85 Bewertungsgesetz.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.