
Ist ein Bausparvertrag sinnvoll?
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie über CHECK24 keinen Bausparvertrag abschließen können. Wenden Sie sich bei Interesse direkt an eine Bausparkasse.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Bausparen funktioniert über ein Kollektiv und einen langen Zeitraum: Viele Menschen sparen in einen gemeinsamen Topf hinein, aus dem nach einigen Jahren Darlehen vergeben werden können. Damit das funktioniert, ist jeder Bausparvertrag in Phasen unterteilt: Während Bausparer, die sich in der Sparphase befinden, noch in den Topf einzahlen, können andere – in der Zuteilungsphase – bereits Darlehen für eine Baufinanzierung in Anspruch nehmen. Da diese mit Zinsen zurückgezahlt werden, wird während der Darlehensphase immer wieder Geld für neue Bausparer frei.
Vor- und Nachteile eines Bausparvertrags
Vorteile
- Langfristige Zinssicherung fĂĽr Darlehen
- Förderfähig von Staat und Arbeitgeber
- Anhäufung von Eigenkapital
- Sondertilgung des Bauspardarlehens jederzeit möglich
Nachteile
- Hohe AbschlussgebĂĽhr
- Meist geringe Zinsen während der Ansparphase
- Genaue Zuteilungszeit nicht exakt bestimmbar
- Zweckbindung
- Bei sinkenden Bauzinsen meist nicht lukrativ
- Eventuell weitere Kosten wie Agio oder KontofĂĽhrung
Die Phasen eines Bausparvertrags
Sparphase
Bausparsummen können sehr unterschiedlich hoch sein, je nachdem mit welchem Ziel der Bausparvertrag bei Fälligkeit eingesetzt werden soll. Während der Ansparphase werden 40 bis 50 Prozent dieser Summe mit monatlichen Zahlungen angespart. Dies dauert meist zwischen sieben und zehn Jahren. Während dieser Zeit erhalten Sparer auf die bereits angesparte Summe Zinsen.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Gebühr fällig, die meist zwischen einem und 1,6 Prozent liegt. Zu Anfang liegt die Bausparsumme somit im Minus, Zinsen erhalten Sparer erst, wenn durch die Einzahlungen ein Plus entsteht.
Zuteilungsphase
Nachdem der Mindestbetrag in den Bausparer eingezahlt wurde, beginnt die Zuteilungsphase. Anhand einer internen Berechnung ermittelt die Bausparkasse eine sogenannte Bewertungszahl. Diese gibt an, ob der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Im positiven Fall kann der Verbraucher jetzt ein Darlehen aufnehmen. Die maximale Darlehenshöhe ergibt sich aus der Bausparsumme abzüglich des angesparten Betrags. Der Zinssatz wurde bereits bei Abschluss des Vertrags festgelegt. Alternativ kann der Bausparvertrag weiter bespart oder die angesparte Summe ausgezahlt werden.
Darlehensphase oder Tilgungsphase
Nimmt der Bausparer ein Darlehen auf, beginnt die Darlehensphase oder auch Tilgungsphase. So wird die Zeit genannt, in der das Bauspardarlehen – wie jeder andere Kredit auch – in monatlichen Raten inklusive Zinsen zurück an die Bank gezahlt wird. Die Darlehensphase endet, wenn der komplette Betrag getilgt ist.
Die Bewertungszahl beim Bausparvertrag
Die Bewertungszahl gibt an, ob ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist oder noch nicht. Sie ergibt sich aus der Höhe der Sparraten, der Vertragslaufzeit und der Zinsen, die monatlich anfallen und wird von den Banken intern berechnet. Die Bewertungszahl soll sicherstellen, dass die Darlehen gerecht vergeben werden. Da sich nicht genau vorhersagen lässt, wann welcher Bausparvertrag die benötigte Bewertungszahl erreicht hat, ist auch die Vorhersage der Zuteilungsreife im Vorfeld nicht zu 100 Prozent möglich.
Häufige Fragen zum Bausparvertrag

Wie sehen meine persönlichen Bauzinsen aus?
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Zinsen sind, die Sie aktuell auf ein Baudarlehen erhalten würden, nutzen Sie hierzu unseren kostenlosen Zinsrechner.
Bausparsumme 50.000 Euro: So kann der Bausparvertrag aussehen
Schritt 1: Sparen
Guthabenzins 0,01 % | 11,16 € |
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monatlicher Regelsparbetrag | 300 € |
Sparzeit ca. | 8 Jahre, 6 Monate |
Schritt 2: Darlehen
Darlehensanspruch ca. | 30.000 € |
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effektiver Jahreszins ab Zuteilung | 2,00 % |
monatliche Rate | 500 € |
Agio | 596 € |
Tilgungsdauer ca. | 5 Jahre, 3 Monate |
Bausparförderungen: Diese Förderungen gibt es
Ein Bausparvertrag kann sich lohnen, wenn er förderfähig ist. Folgende Fördermöglichkeiten können Bausparer in Anspruch nehmen:
- Wohnungsbauprämie: Sie liegt bei 10 Prozent der angesparten Summe jährlich, ist aber auf 70 Euro bei Singles und 140 Euro bei Paaren gedeckelt. Für die Wohnungsbauprämie gibt es eine Einkommenssteuergrenze, die derzeit für Singles bei 35.000 Euro und für Paare bei 70.000 Euro liegt.
- Vermögenswirksame Leistungen: Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro monatlich zum Bausparvertrag hinzugeben.
- Arbeitnehmersparzulage: Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen können Bausparer bis zu 43 Euro jährlich vom Staat erhalten (Paare 86 Euro). Die Einkommenssteuergrenze liegt bei 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Paare.
- Wohn-Riester: Staatliche Förderungen in Form von Zulagen und teilweise Steuerbegünstigungen. Förderberechtigte müssen die Immobilie selbst bewohnen. Die Zulage liegt derzeit bei maximal 175 Euro im Jahr.
Bausparvertrag kĂĽndigen
Ein Bausparvertrag kann während der Ansparphase mit einer Frist gekündigt werden. Meist liegt die Frist zwischen drei und sechs Monaten. Für gewöhnlich entstehen bei einer Kündigung des Bausparvertrags Kosten: Die Bausparkasse kann einen Zinsausgleich verlangen. Zudem wird die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet. Sämtliche Ansprüche auf ein zinsvergünstigtes Darlehen oder bereits erteilte Förderungen gehen verloren. Die Kündigung eines Bausparvertrags sollte also nur bei dringendem Bedarf der schon eingezahlten Summe erfolgen. Ist der Vertrag zuteilungsreif, ist eine Kündigung nicht mehr nötig. Wird kein Darlehen in Anspruch genommen, kann die Summe inklusive der Zinsen einfach ausgezahlt werden.
Dann darf die Bausparkasse den Bausparvertrag kĂĽndigen
Nicht nur der Bausparende kann ein Interesse an der Kündigung des Bausparvertrags haben. Auch die Bausparkasse kann unter Umständen den Vertrag kündigen wollen. Besonders Altverträge, die noch hohe Guthabenzinsen bringen, sind den Kassen ein Dorn im Auge.
Unter folgenden Umständen darf die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen:
- Zehn Jahre nach Zuteilung: Wird kein Darlehen beantragt, obwohl der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hat die Bausparkasse das Recht, ihn zu kĂĽndigen.
- Bei Erreichen der Bausparsumme: Die Kasse kann nach Zuteilung darauf bestehen, dass die Regelsparbeträge weiter eingezahlt werden, wenn das Darlehen nicht abgerufen wird. Ist die Bausparsumme erreicht, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen, noch bevor die zehn Jahre nach Zuteilungsreife abgelaufen sind.
- Bei Rückstand der Regelsparbeträge: Zahlen Bausparende weniger als den Regelsparbetrag ein, kann die Bausparkasse verlangen, dass die rückständigen Raten innerhalb von drei Monaten in einer Summe nachgezahlt werden. Sollte dies nicht erfolgen, kann sie den Bausparvertrag kündigen.
Fazit: Dann ist ein Bausparvertrag sinnvoll
Ob ein Bausparer sinnvoll ist, hängt von einigen Gegebenheiten ab: Ein Bausparvertrag kann sich lohnen, wenn in absehbarer Zeit sicher ein Immobilienkauf oder eine andere wohnwirtschaftliche Maßnahme umgesetzt werden soll und in der Zwischenzeit mit deutlich steigenden Bauzinsen zu rechnen ist. Vor dem Abschluss eines Bausparvertrags sollten die Kosten der Zinsersparnis gegenübergestellt werden. Durch die meist geringe Guthabenverzinsung kann eine alternative Anlage wie Festgeld attraktiver sein, um genügend Eigenkapital für ein Bau- oder Kaufvorhaben anzusammeln.