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Baufinanzierung FAQ
Baufinanzierung FAQ

Welche Unterlagen benötige ich, um ein persönliches Angebot zu bekommen?

Welche Unterlagen Verbraucher bei der Beantragung einer Baufinanzierung vorlegen müssen, hängt stark von ihrem Vorhaben ab. Wird der Immobilienkredit beispielsweise für die Finanzierung eines Neubaus verwendet, benötigt die Bank andere Unterlagen als bei dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. In jedem Fall aber benötigt das Geldhaus Informationen zu Einkommen und Vermögen des Verbrauchers. Hierzu müssen Baufinanzierungs-Interessenten in der Regel eine sogenannte Selbstauskunft wahrheitsgemäß ausfüllen. Die dort gemachten Angaben werden dann mit Hilfe verschiedener Unterlagen nachgewiesen. Dazu gehören beispielsweise die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate. Auch ein aktueller Einkommenssteuerbescheid kann erforderlich sein, diesen erhalten Verbraucher bei ihrem Finanzamt. Um zu bestimmen, über wie viel Eigenkapital der Antragssteller einer Baufinanzierung verfügt, müssen die Eigenmittel nachgewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise Lebensversicherungen, Anlagekonten, zuteilungsreife Bausparverträge, Bankeinlagen, Wertpapiere und vieles mehr. Wenn der Verbraucher bereits ein laufendes Darlehen bei einer Bank hat, muss auch hier ein Nachweis erbracht werden. Auch eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasse.

Soll ein Haus finanziert werden, muss der Bank zur Bewertung der Immobilie der Kaufvertrag, der Vertragsentwurf beziehungsweise der aktuelle Grundbuchauszug vorgelegt werden. Darüber hinaus benötigt die Bank Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Fotografien des Objektes, eine Kopie der Gebäudeversicherung sowie eine Bruttogrundflächenberechnung oder bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan. Wurden das Haus oder die Wohnung bereits gekauft, wird der Kaufvertrag vom Notar beglaubigt und an die Bank übermittelt. Ist der Kauf hingegen noch nicht erfolgt, kann statt des Vertrages ein Vertragsentwurf vom Makler erstellt und an die Bank gesandt werden. Handelt es sich um ein Bauvorhaben, müssen Verbraucher der Bank zusätzlich das genehmigte Baugesuch, die Baukostenschätzung- und -berechnung, die Baubeschreibung, die Aufstellung über die Eigenleistungen – auch Muskelhypothek genannt – sowie eine Kopie der Rohbauversicherungen zukommen lassen.

Wird das Objekt nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, erhält die Bank zusätzlich eine Kopie der aktuellen Mietverträge und eine Aufstellung der Nettomieteinnahmen. Sowohl Makler als auch bisherige Besitzer der Immobilie können diese Unterlagen zur Verfügung stellen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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