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Der Bundestag hat am Donnerstag das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Unter anderem sollen die Gerichts- und Anwaltskosten steigen.
Die Effekten- und Prospekthaftungsklauseln sind laut eines Urteils des BGH unwirksam. Rechtsschutzversicherer dürfen sich nicht mehr darauf berufen.
Seit 1. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Die Neuregelungen betreffen unter anderem Radfahrer, Falschparker und Verkehrsschilder.
Vertreter von Bund und Ländern planen eine Erhöhung der Rechtsanwaltshonorare und der Justizgebühren. Der Bundestag muss jedoch noch zustimmen.
Bundesgerichtshof erklärt generelle Verbotsklauseln für die Haltung von Hunden und Katzen in Mietverträgen für unzulässig. Auch bestehende Klauseln sind nichtig.
Eine geplante Justizkostenreform würde die Gerichtskosten verteuern. Beim GDV steht man dem Entwurf mit gemischten Gefühlen gegenüber.
Eine aktuelle Forsa-Umfrage hat ergeben, dass der Großteil der Versicherten bei der Anwaltssuche Hilfe vom Rechtsschutzversicherer erwartet.