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Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs darf einem Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos gekündigt werden.
BGH-Urteil: Die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages wegen Eigenbedarf ist rechtmäßig, wenn für den Eigentümer der Bedarf nicht absehbar war.
Die Stadt Leipzig muss Müttern Schadensersatz für fehlende Kita-Plätze zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Auf dem 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag haben sich die Experten für eine Senkung des Tempolimits auf Landstraßen ausgesprochen.
Der BGH hat entschieden, dass Vermieter für Schönheitsreparaturen zahlen müssen, wenn ihre Mieter diese laut Vertrag selbst durchführen dürfen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat Arbeiten an Sonn- und Feiertagen enge Grenzen gesetzt. Komplett ausgeschlossen sind sie allerdings nicht.
In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm die Prozesskostenhilfe widerrufen. Der Kläger muss nun mehrere tausend Euro Prozesskosten selbst zahlen.