Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Fehlende Kita-Plätze: Stadt Leipzig muss Verdienstausfälle erstatten

München, 4.2.2015 | 17:25 | kro

Die Stadt Leipzig muss drei Müttern einen Verdienstausfall von insgesamt 15.100 Euro erstatten, die keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen haben. Das hat das Landgericht Leipzig am Montag entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Kommune kann noch Berufung beantragen.

GesetzesbuchDie Stadt Leipzig muss Eltern Schadensersatz wegen fehlender Kita-Plätze zahlen.
Wie das Landgericht mitteilte, klagten drei Elternpaare gegen die Stadt Leipzig, da die jeweiligen Mütter nach ihrer einjährigen Elternzeit keinen freien Platz in einer Kindertagesstätte für ihren Nachwuchs finden konnten. Gemäß des Kinderförderungsgesetzes hat ein einjähriges Kind jedoch bis zu seinem dritten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder die Betreuung durch eine Tagesmutter.

Die Stadt Leipzig wies den Kindern der Kläger indes keinen Kinderbetreuungsplatz zu, obwohl die Eltern diesen beantragt hatten  – nach Auffassung der Richter verletzte die Kommune damit ihre Amtspflicht. Diese bestehe in erster Linie gegenüber den Kindern, jedoch könnten sich auch die erwerbstätigen Erziehungsberechtigen darauf berufen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Durch eine umfangreiche Planung von Kindertagesstätten sei die Stadt zwar dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen - dennoch könne sie sich nicht damit entlasten, dass freie Träger und private Investoren diese nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt haben. Nach Ansicht der Richter muss auch für unvorhergesehenen Bedarf vorgesorgt werden – die Stadt Leipzig konnte jedoch nicht hinreichend darlegen, dass sie dieser Pflicht nachgekommen ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es das erste dieser Art, seitdem der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz besteht.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung