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München, 5.2.2015 | 10:57 | mtr
Gibt es objektive Anhaltspunkte dafür, dass ein Wohnungseigentümer bereits eine Eigenbedarfskündigung in naher Zukunft ernsthaft in Betracht gezogen hat, als er einen Mietvertrag ausgehandelt hat, ist eine eventuelle Kündigung unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Sollte der Eigenbedarf hingegen lediglich potenziell möglich, aber nachweislich nicht geplant gewesen sein, darf der Vertrag gekündigt werden.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.