Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 5.2.2015 | 10:57 | mtr
Gibt es objektive Anhaltspunkte dafür, dass ein Wohnungseigentümer bereits eine Eigenbedarfskündigung in naher Zukunft ernsthaft in Betracht gezogen hat, als er einen Mietvertrag ausgehandelt hat, ist eine eventuelle Kündigung unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Sollte der Eigenbedarf hingegen lediglich potenziell möglich, aber nachweislich nicht geplant gewesen sein, darf der Vertrag gekündigt werden.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.