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München, 4.12.2014 | 12:14 | mtr
Vermieter müssen ihren Mietern die Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen erstatten, wenn diese dazu berechtigt waren und der Mietvertrag eine Kostenerstattung vorsieht. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter angekündigt hat, die Reparaturen selbst auszuführen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Mieter können sich in solchen Fällen die Kosten erstatten lassen, wenn die Arbeiten fach- und sachgerecht durchgeführt wurden.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
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