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Verkehrsgerichtstag fordert allgemeines Tempolimit für Landstraßen

München, 2.2.2015 | 12:49 | mtr

Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) hat sich dafür ausgesprochen, eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h auf deutschen Landstraßen einzuführen. Das geht aus den Schlussempfehlungen der Konferenz hervor. Neben weiteren Verkehrsrechtsreformen fordern die Verkehrsrechtsexperten zudem, die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer auf 1,1 Promille zu drücken. Während der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) die Vorschläge in weiten Teilen unterstützt, sieht Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) keinen Handlungsbedarf.

Auto überholt auf der Landstraße ein anderes Auto. Zudem ist Kreuz für einen Verkehrstoten zu sehen.Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt ein Tempolimit für PKws und Lkws von maximal 80 km/h auf Landstraßen.
Medienberichten zufolge sind im vergangenen Jahr rund 1.900 Menschen auf deutschen Landstraßen tödlich verunglückt. Das entspricht rund zwei Dritteln aller Verkehrstoten. Das Tempolimit liegt außerorts für Pkw derzeit bei 100 km/h, Lastkraftwagen dürfen maximal 60 km/h fahren. Nach Einschätzung des VGT sollte künftig sowohl für Pkws als auch für Lkws eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gelten. Dadurch könnten riskante Überholmanöver vermieden und der Verkehr sicherer gestaltet werden. Ausnahmen sollen nur vereinzelt für gut ausgebaute Straßen gelten.

Prinzipiell mach sich Radfahrer derzeit strafbar, wenn sie ab mindestens 0,3 Promille Alkohol im Blut haben und im Straßenverkehr auffällig werden beziehungsweise einen Unfall verursachen. Den Experten zufolge ist es jedoch in der Praxis sehr schwer, einem Radler einen alkoholbedingten Fahrfehler nachzuweisen – daher sei ein genereller Bußgeldtatbestand ab einem Grenzwert von 1,1 Promille sinnvoll. Neueste Untersuchungen hätten gezeigt, dass grobe Fahrfehler bei etwa 0,8 bis 1,1 Promille stark zunehmen.

Des Weiteren ruft der Verkehrsgerichtstag den Gesetzgeber dazu auf, sowohl die Funktionen von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie den europäischen Führerscheintourismus zu beschränken. Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm forderte zudem, eine generelle streckenbezogene Maut für alle Autofahrer in Deutschland einzuführen. Dem VGT gehören Juristen, Wissenschaftler und Verkehrsexperten aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherverbänden an. In der Vergangenheit wurden viele Empfehlungen in Gesetze gegossen, darunter etwa auch die allgemeine Anschnallpflicht und allgemeine Promillegrenzen.

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