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München, 5.2.2015 | 14:34 | kro
Weigert sich das Sozialamt, die Miete eines Hartz-IV-Empfängers zu zahlen, darf der Vermieter diesem das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen – auch wenn der Mieter nicht dafür verantwortlich ist, dass die Mietzahlungen ausbleiben. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Jeder müsse für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen – unabhängig von eigenem Verschulden, heißt es in der Urteilsbegründung der Richter. Dies gelte auch für Mietschulden.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.