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Deutscher Mieterbund kritisiert Wohnungspolitik und Mietrechtsreform

München, 24.5.2013 | 09:15 | mtr

Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) kritisiert den Wohnungsbau in Deutschland und die kürzlich verabschiedete Mietrechtsreform. In einer Mitteilung des Verbandes heißt es, der angespannte Wohnungsmarkt werde durch die Reform des Mietrechts nicht ausreichend entlastet. DMB-Präsident Franz-Georg Rips forderte die Politik in dem Schreiben auf, den Neubau von Wohnungen anzukurbeln und gleichzeitig günstige Bestände zu erhalten und aktivieren. Zudem seien Korrekturen des Mietrechts nötig, um in Zukunft bezahlbaren Wohnraum gewährleisten zu können - unter anderem müssten die Preise bei Wiedervermietungen begrenzt werden.

Präsident des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg RipsPräsident des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB), Dr. Franz-Georg Rips: Kritik an Mietrechtsreform. Foto: DMB
Laut Mieterbund wächst in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten eine neue Wohnungsnot heran. Derzeit fehlen in diesen Gebieten rund 250.000 Mietwohnungen. Dies sei vor allem dem geringen Wohnungsneubau in Deutschland geschuldet, der sich auf einen historischen Tiefstand befindet. Zwischen 2008 und 2011 wurden bundesweit rund 70.000 Mietwohnungen errichtet. Aufgrund der steigenden Haushalts- und Einwohnerzahlen würde jedoch in etwa das Doppelte an Wohnungsneubauten benötigt.

Eine Neuregelung der Kappungsgrenze sollte dafür sorgen, dass Mieten auch in Gebieten mit Wohnungsmangel bezahlbar bleiben. Demnach können die Bundesländer in Städten mit einem knappen Wohnungsangebot die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent senken. So dürfen Mieten innerhalb von drei Jahren nur mehr um maximal 15 Prozent steigen. Dass dies jedoch im Ermessen der Länder liegt, hält Rips für falsch. Es sei zudem ein Geburtsfehler der Reform, dass die Regelung nur für bestehende Mietverhältnisse gilt - Wiedervermietungen sind nicht betroffen.

Der DMB fordert daher, die neue Kappungsgrenze für alle Städte einzuführen. Zudem sollen Vermieter erst nach vier Jahren die Miete erhöhen dürfen. Bei Neuvermietungen sollte die Miete nach Ansicht der DMB höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ist ein Durchschnittswert, der aus den Mietvertragsabschlüssen der letzten vier Jahren gebildet wird und als Bezugsgröße für Mieterhöhungen dient. Doch nicht nur der Mieterbund sorgt sich um die Entwicklung der Mietpreise, sondern auch die Bundesbürger.

Diese geben laut DMB bereits im Schnitt 34,1 Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnen und Energie aus. Eine Umfrage des Verbands bayrischer Wohnungsunternehmen (Mietwohnindex 2013) zeigt, dass 90 Prozent der Bürger befürchten, dass es in Großstädten künftig zu wenige bezahlbare Wohnungen geben wird. Fast genauso viel sprechen sich dafür aus, dass der Staat mehr tun muss, um den Wohnungsmangel zu beheben.

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