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München, 10.5.2013 | 15:45 | kro
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt: In einem Urteil vom Mittwoch erklärten die Karlsruher Richter die sogenannten Effekten- und Prospekthaftungsklauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen für unwirksam. Versicherer hatten sich vielfach auf diese Ausschlüsse berufen und ihren Kunden die Leistung verweigert – etwa bei juristischen Auseinandersetzungen rund um den Handel mit Aktien und Investmentanteilen oder der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen. Verbraucher können nun Regressforderungen geltend machen.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.