Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 10.5.2013 | 15:45 | kro
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt: In einem Urteil vom Mittwoch erklärten die Karlsruher Richter die sogenannten Effekten- und Prospekthaftungsklauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen für unwirksam. Versicherer hatten sich vielfach auf diese Ausschlüsse berufen und ihren Kunden die Leistung verweigert – etwa bei juristischen Auseinandersetzungen rund um den Handel mit Aktien und Investmentanteilen oder der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen. Verbraucher können nun Regressforderungen geltend machen.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.