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Rechtsschutz: BGH kippt Effekten- und Prospekthaftungsklausel

München, 10.5.2013 | 15:45 | kro

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt: In einem Urteil vom Mittwoch erklärten die Karlsruher Richter die sogenannten Effekten- und Prospekthaftungsklauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen für unwirksam. Versicherer hatten sich vielfach auf diese Ausschlüsse berufen und ihren Kunden die Leistung verweigert – etwa bei juristischen Auseinandersetzungen rund um den Handel mit Aktien und Investmentanteilen oder der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen. Verbraucher können nun Regressforderungen geltend machen.

gericht-hammerDer BGH hat die Effekten- und Prospekthaftungsklauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen für unwirksam erklärt.
Die BGH-Richter begründeten ihr Urteil mit der mangelnden Transparenz der Klauseln. Der durchschnittliche Versicherte könne nicht hinreichend eindeutig erkennen, welche Geschäfte von der Leistung ausgeschlossen sind und welche nicht. Bei „Effekten“ sowie „Grundsätzen der Prospekthaftung“ handle es sich nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht um fest umrissene Begriffe - weder im alltäglichen Sprachgebrauch noch in der Rechtssprache.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die R+V Versicherung und die WGV Versicherung geklagt, die entsprechende Ausschlüsse in ihre Rechtsschutzpolicen aufgenommen hatten. Versicherte, denen der Rechtsschutz aufgrund der Klauseln verweigert wurde, können Anwalts- und Gerichtskosten nun von ihrem Rechtsschutzversicherer zurückfordern, sagte ein Sprecher der Verbraucherschützer gegenüber Medien. Ein entsprechendes Musteranschreiben werde voraussichtlich in Kürze auf der Internetseite der Verbraucherzentrale bereitgestellt.

Besonders Verbraucher, die durch die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 viel Geld verloren hatten, waren in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten nicht von ihrer Versicherung gedeckt worden. Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Pleite-Bank mussten sie vielfach auf eigene Faust vor Gericht durchsetzen.

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