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Bund und Länder wollen Anwaltsgebühren erhöhen

München, 25.3.2013 | 15:42 | kro

Während eines Treffens im Bundesjustizministerium haben sich Vertreter von Bund und Ländern darauf geeinigt, die Honorare für Rechtsanwälte zu erhöhen. Ersten Berechnungen zufolge handelt es sich dabei um ein Plus von mindestens zwölf Prozent. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) soll der Bundestag bereits im Mai über eine entsprechende Reform des Justizkostenrechts abstimmen.

justitia-waage-gesetzeVertreter von Bund und Ländern wollen die Honorare für Rechtsanwälte sowie die Gerichtskosten erhöhen.
Auch der Bundesrat müsste anschließend noch über die Novelle entscheiden. Zuletzt waren die Anwaltsgebühren im Jahr 2004 erhöht worden. Auch die Gerichtskosten sind von der geplanten Reform betroffen: Sie sollen stärker angehoben werden, als Ende Januar vom Parlament in einer ersten Beratung angedacht. Durch diese zusätzliche Aufstockung erhalten Rechtsanwälte einen monetären Ausgleich dafür, dass ihr Honorar durch eine neue Staffelung in bestimmten Fällen gesunken wäre.

Dem Bericht zufolge standen die Ländervertreter einer Erhöhung der Anwaltsgebühren zunächst skeptisch gegenüber. Sie befürchteten höhere Kosten: Über die Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Personen müssen sie die Gebühren etwa zur Hälfte selbst übernehmen. Die Länder schwenkten laut FAZ vor allem deswegen um, weil ihnen der Bundestag bei den Gerichtskosten entgegenkam – über diese zusätzlichen Einnahmen können die Länder die höhere Belastung durch die Prozesskostenhilfe eher ausgleichen.

Die Einigung auf die Reform steht der FAZ zufolge noch unter dem Vorbehalt, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP zustimmen. Aufgrund deren politischer Nähe zur Anwaltschaft gilt die Zustimmung jedoch als Formsache, so die Zeitung.

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