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Verkehrsrecht: Neue Straßenverkehrsordnung bringt höhere Bußgelder mit sich

München, 2.4.2013 | 17:51 | kro

Seit dem 1. April gilt in Deutschland eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Medienberichten zufolge betreffen die neuen Regelungen im Verkehrsrecht unter anderem Bußgeldregelungen für Radfahrer und Falschparker. Zudem wurden einige neue Verkehrsschilder eingeführt.

situation-im-straßenverkehrVon den Neuregelungen der neuen Straßenverkehrsordnung sind unter anderem Radfahrer und Falschparker betroffen.
Im Zuge der Reform wird beispielsweise auch rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern strenger bestraft: Wer entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße fährt, muss nun zwischen 20 und 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro zahlen. Mit blauem Schild gekennzeichnete Radwege nicht zu nutzen oder in der falschen Richtung darauf unterwegs zu sein, schlägt nun mit 20 statt 15 Euro zu Buche. Beim Fahren ohne Licht wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig - bis Ende März kostete dieses Vergehen nur zehn Euro.

Auch Autofahrer werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Wer etwa mit seinem Wagen auf dem Radweg parkt, muss nun statt 15 mindestens 20 Euro zahlen. Autofahrer, die einen auf der Straße aufgezeichneten Radfahrerstreifen blockieren, kostet das ab jetzt 20 statt zehn Euro. Auch die Verwarnungsgelder bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit werden erstmals seit über 20 Jahren angehoben. Wer beispielsweise eine Stunde zu lang parkt, muss nun 15 statt wie bislang zehn Euro zahlen.

Auch einige neue Verkehrsschilder wurden im Zuge der reformierten StVO eingeführt. Dazu gehört etwa ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer auf Fahrbahnen und Radwegen. Ebenfalls neu sind Schilder, die Anfang und Ende sogenannter Parkraumbewirtschaftungszonen anzeigen. Neue Schilder zeigen zudem Radfahrern an, wenn sie am Ende einer als Sackgasse ausgeschilderten Straße weiterfahren können.

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