Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Bundestag bringt höhere Gerichtskosten auf den Weg

München, 17.5.2013 | 16:23 | kro

Der Gang vor Gericht wird voraussichtlich bald teurer: Der Bundestag hat am Donnerstag das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz abgenickt. Einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums zufolge werden dadurch die Abrechnungsentgelte für Sachverständige, Notare, Übersetzer und Dolmetscher steigen. Auch die Anwaltskosten werden erhöht - Verbraucher müssten dadurch auch mehr für eine juristische Beratung zahlen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten, der Bundesrat muss jedoch noch zustimmen.

justitia-statue-blauer-himmelDer Bundestag hat die Erhöhung der Gerichtskosten abgenickt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Zudem sollen dem Gesetzentwurf nach die Entschädigungen für Zeugen und ehrenamtliche Richter an die allgemeine Gehaltsentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Auch die allgemeinen Gerichtskosten steigen. Davon sollen vor allem die Länder profitieren: Sie müssten sowohl für die Beratungshilfe als auch für die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe deutlich mehr zahlen, da die Rechtskosten durch die Novelle insgesamt steigen. Insgesamt sollen die höheren Gebühren in der Justiz anfallende Kosten größtenteils abdecken. Ziel sei es, auch künftig einen hohen Standard der Rechtsprechung in Deutschland zu gewährleisten, wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Mitteilung zitiert.

Die Einführung eines modernen Gerichts- und Notarkostengesetzes sei überfällig. Die aktuelle Kostenordnung ist seit der im Jahr 1936 in Kraft getretenen Reichskostenordnung in ihrer grundlegenden Struktur nicht verändert worden. Auch Jörg von Fürstenwerth, Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hält es einer Mitteilung des Verbands zufolge für gerechtfertigt, die Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Gehaltsentwicklung anzupassen.

Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass die steigenden Rechtskosten dafür sorgen, dass Verbraucher den Gang vor Gericht scheuen, so der GDV-Chef weiter. Auch der Schadenaufwand der Rechtsschutzversicherer werde ansteigen. Inwieweit sich dies auf die Versicherungsbeiträge auswirken wird, liege im Ermessen der einzelnen Gesellschaften. Der Jahresbeitrag einer Rechtsschutzversicherung koste in vielen Fällen dennoch weniger als eine einzige Arbeitsstunde von Anwälten, sagte von Fürstenwerth. Zuletzt waren die Anwaltskosten 2004 im Zuge des ersten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes gestiegen.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung