Ein Ratenkredit kann generell problemlos gekündigt werden. Kommt es zur Auflösung eines Kreditvertrags, wird die laufende Verbindlichkeit mit einer anderen umgeschuldet oder Sie haben genug Geld, um den Kredit komplett abzulösen. In jedem Fall muss die Restschuld in der Regel innerhalb von 14 Tagen getilgt werden. Die Kündigung eines Kredits ist dann empfehlenswert, wenn Sie dadurch Geld sparen.
Damit die Kündigung des Ratenkredits reibungslos verläuft, gilt es einige Punkte zu beachten. Das Abschlussdatum Ihres bestehenden Darlehens spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn seit dem 11. Juni 2010 gilt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Mit Inkrafttreten dieser Regelung hat sich einiges zu Gunsten des Verbrauchers geändert. Alle Kredite, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, können jederzeit abgelöst werden. Ausnahmen bilden Finanzierungen, die mit einer Grundschuld besichert sind.
Im Gegenzug dürfen Banken durch die EU-weite Regelung für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe dieser Gebühr ist nach oben begrenzt und darf maximal 1,0 Prozent des Restkreditbetrags ausmachen. Wenn die Vertragsdauer der Altlast weniger als ein Jahr in Anspruch nimmt, ist das Entgelt auf 0,5 Prozent der ausstehenden Summe begrenzt. Bei einigen Banken können Sie den Ratenkredit auch kostenlos kündigen.
Haben Sie den Ratenkredit bereits vor der Einführung der EU-Richtlinien abgeschlossen, gilt das alte Recht. Nach den früheren Vorgaben müssen Schuldner eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Wurde der Kredit bereits sechs Monate lang abgezahlt, darf die Bank keine Gebühren verlangen. Kündigen Sie früher, darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Die Höhe ist bei Verträgen, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nicht gedeckelt. Was für Ihren Kredit gilt, entnehmen Sie den Vertragsklauseln.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein wichtiger preisbestimmender Faktor, der oft vernachlässigt wird. Dabei ist es durchaus sinnvoll, darauf bei der Kreditwahl zu achten. Im CHECK24-Kreditvergleich können Sie gezielt nach Krediten mit kostenloser Gesamttilgung suchen. Damit halten Sie sich die Option einer kostengünstigen Umschuldung offen: Sollten die Zinsen in den nächsten Jahren günstiger sein als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, müssen Sie für die Kreditablösung nichts zahlen.
Um einen Kredit zu kündigen, bedarf es der formlosen Schriftform. Es muss den Kündigungszeitpunkt enthalten und die Information, um welches Darlehen es sich handelt. Im Internet finden Sie viele kostenlose Musterkündigungen, die Sie dafür verwenden können. Vergessen Sie aber nicht, jede Vorlage auf Ihre Angaben anzupassen.
Möchten Sie Ihren laufenden Kredit umschulden, empfiehlt sich eine Ablösebescheinigung. Diese kann Ihnen der aktuelle Kreditgeber ausstellen. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen wie die Restschuld zum Zeitpunkt der geplanten Umschuldung, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und auch das Konto, auf das die Summe zur Tilgung der Restschuld überwiesen werden muss. Erst, wenn die Restschuld beglichen ist, ist der Vertrag wirklich gekündigt. Auf Wunsch kann diese Ablösebescheinigung auch direkt von der alten an die neue Bank geschickt werden.
Sind die Zinsen seit Vertragsabschluss deutlich gesunken, lohnt es sich, über eine Umschuldung nachzudenken. Vergleichen Sie dazu aktuelle Kredite. Eventuell finden Sie jetzt einen kostengünstigeren Kredit als den, den Sie bereits haben. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass bei der Kreditkündigung Kosten auf Sie zukommen können und berechnen Sie diese ein.
Verfügen Sie ungeplant über eine Summe und könnten den Betrag komplett tilgen, kann die Kündigung des Kredits ebenfalls sinnvoll sein. Immerhin sind Sie dann schuldenfrei.
Es bietet sich in diesem Fall jedoch noch eine weitere Option an: Je nachdem, wie die Zinslage gerade ist, lohnt sich aber auch der Blick auf eine Festgeldanlage. In manchen Fällen haben Sie mehr von Ihrem Geld, wenn Sie es zu guten Zinsen anlegen, als wenn Sie eine Restschuld tilgen. Hier ist es sinnvoll, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Sollten Sie die Raten Ihres Kredits nicht zahlen können, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. In einigen Fällen lässt sich eine Ratenpause vereinbaren. Auch der Kreditgeber ist oftmals daran interessiert, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Handelt es sich um einen Autokredit, können Sie das finanzierte Fahrzeug zum Beispiel verkaufen, um die Restschuld abzulösen.
Ihre bisher getätigten Kreditvergleiche können Sie unter Aktivitäten in Ihrem CHECK24 Kundenkonto ausblenden. Möchten Sie keine Benachrichtigungen mehr erhalten, lässt sich das über das Kreditcenter ausschalten. Klicken Sie einfach auf den Link unter dem Video. Wenn Sie Ihre Aktivitäten nicht nur ausblenden, sondern löschen möchten, müssen Sie sich an die CHECK24 Kundenberatung wenden. Diese kann die Löschung für Sie aus Ihrem Kundenbereich vornehmen. Die Kundenberatung erreichen Sie per E-Mail oder telefonisch. Über die Chat-Funktion auf der Website oder in der App können Sie einen Rückruf anfordern, einen Live-Chat mit einem Kreditberater starten oder diesen per Mail kontaktieren. Sobald Ihre Daten dazu gelöscht wurden, erhalten Sie eine kurze Bestätigungsmail.
Bei einer konkreten Kreditanfrage – also, wenn Sie den Kredit wirklich bei einer bestimmten Bank abschließen wollten und bereits die Legitimation und Unterschrift dazu geleistet haben – entsteht ein Schufa-Eintrag. Auch, wenn der Kredit nicht bewilligt wurde. Der Eintrag wird für 12 Monate bei der Schufa gespeichert und lässt sich nicht löschen. CHECK24 hat leider keinen Einfluss darauf. Haben Sie lediglich Kredite verglichen und somit eine sogenannte Konditionsanfrage gestellt, bleibt das Schufa-neutral.
Einen Kreditvertrag können Sie nur bei der Bank direkt widerrufen. Einige Banken bieten die Möglichkeit, dies online über deren Kundenportal zu erledigen. Alternativ erfragen Sie die geeignete Kontaktmöglichkeit beim Kundenservice Ihres Kreditinstituts. Sie benötigen für einen Widerruf Ihr Geburtsdatum und Ihre Vertragsnummer. Die Vertragsnummer finden Sie in Ihrem Kreditvertrag. Den bereits ausgezahlten Kreditbetrag müssen Sie inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen an die Bank zurück überweisen. Dazu haben Sie laut § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 30 Kalendertage ab Widerruf Zeit. Der Widerruf selbst muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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