Jetzt anmelden und mit dem CHECK24 Kreditvergleich bis zu 2.000 EUR sparen.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
089 - 24 24 11 24 Hilfe und Kontakt
Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
kredit@check24.de
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kredit Lexikon

A A A

Kündigung

Bei der Kündigung eines Kredits zahlt der Schuldner den Restkreditbetrag vorzeitig zurück. Dafür nutzt er entweder eigenes Kapital oder der Darlehensnehmer löst die bestehenden Altlasten mit einem neuen Kredit ab.

Generell ist es unproblematisch, einen Kredit zu kündigen. Allerdings haben Kreditinstitute das Recht, in eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben, um die daraus resultierenden Zinseinbußen wieder auszugleichen. Nach den EU-Verbraucherkreditrichtlinien (VKR) darf diese Gebühr aber nicht höher als 1,0 Prozent des Restkreditbetrags sein. Für Restlaufzeiten von weniger als 12 Monaten liegt der Höchstsatz bei 0,5 Prozent. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden.

Diese Regelung zur Kreditkündigung gilt nur für Darlehen, die ab dem 10. Juni 2010 (Inkrafttreten der VKR) geschlossen wurden. Kredite, die davor aufgenommen wurden, verfügen über das alte Kündigungsrecht. Demnach haben Kreditnehmer eine Kündigungsfrist von drei Monaten, dafür fallen keine zusätzlichen Kosten bei der Kündigung an. Allerdings kann im alten Kreditvertrag eine Klausel stehen, nach welcher der Kredit nicht vorzeitig zurückgezahlt werden kann.

Die Bank kann den Kredit dagegen nur kündigen, wenn der Kunde seine Monatsraten nicht regelmäßig zahlt, den Vertrag verletzt, falsche Angaben tätigt oder sich die finanzielle Situation des Schuldners verschlechtert. Ein solches Fehlverhalten lässt das Kreditinstitut in der Schufa registrieren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

CHECK24 Service

Welche Kreditsumme benötigen Sie?

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 24
8 - 20 Uhr | Mo - So

oder eine Mail an: kredit@check24.de