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Der Bauträger ist ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Grundstücke zu erwerben, schlüsselfertige Häuser oder Eigentumswohnungen darauf zu errichten und diese anschließend an meist bereits vorgemerkte Käufer zu verkaufen. Bauträger unterliegen den Beschränkungen der Gewerbeordnung § 34 c und benötigen eine Genehmigung, um die Tätigkeit auszuführen. Die Pflichten des Bauträgers sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
Der Bauträger setzt das Bauvorhaben mit eigenem Geld oder einem Kredit um und trägt dabei das volle Risiko. Bauträgerverträge müssen notariell beurkundet werden, da Grundeigentum auf eine andere Person übertragen wird. Kommt es zum Vertragsschluss, bevor das Bauvorhaben abgeschlossen ist, verpflichtet sich der Bauträger das Objekt entsprechend der vereinbarten Baubeschreibung zu errichten. Nach der Fertigstellung geht das Eigentum an den Käufer über.
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In Deutschland treten Bauträger oftmals als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Einzelunternehmen oder Kommanditgesellschaften auf. Die Gewinne solcher Unternehmen setzen sich aus der Differenz der Gesamtkosten für die Fertigstellung des Wohnraums und den anschließenden Verkaufspreis zusammen.
Einmal im Jahr wird überprüft, ob sich Bauträger an die Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung halten. Hierfür wird ein MaBV-Bericht erstellt. Die Bauträger müssen darin vor allem angeben, wie das Kapital der einzelnen Käufer verwendet wurde.
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