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Kredit Lexikon

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Amtlicher Lageplan

Der Lageplan ist insbesondere für Beleihungsdokumente und Bauvorhaben von Bedeutung. Im amtlichen Lageplan, der aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil besteht, sind alle Details zu einem Grundstück verzeichnet. Er ist die Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren, das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Bauanzeigeverfahren.

Mit dem amtlichen Lageplan werden alle wichtigen Tatbestände an Grund und Boden dargestellt, die die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind - unter anderem gehören dazu technische Daten wie die Standort-Koordinaten. In der Regel wird der amtliche Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt. Er kann aber auch von einer behördlichen Vermessungsstelle gefertigt werden. Anschließend wird der amtliche Lageplan mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Welche Inhalte ein amtlicher Lageplan genau haben muss, ist unterschiedlich. Weil die Bauvorlagenverordnung Ländersache ist, unterscheidet sich das von einem Bundesland zum nächsten. Im schriftlichen Teil werden unter anderem der Bauherr genannt, die angrenzten Grundstücke beschrieben und die Baulasten, die im Liegenschafts- oder Grundbuchamt eingetragen sind, hinzugefügt. Eine Auflistung der Grund- und Geschossflächen beinhaltet er ebenfalls. Im zeichnerischen Teil wird der Umriss des geplanten Hauses dargestellt. Der Lageplan wird dabei generell im Maßstab von 1:500 gehalten. Ein weiterer Bestandteil der Zeichnung ist zudem die Dachform und die Dachneigung. Die benachbarten Grundstücke und deren Bebauung werden darin ebenfalls abgebildet.

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