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Kredit Lexikon

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Abschreibung

Eine Abschreibung bezeichnet den Wertverlust oder Minderung verschiedener Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Immobilien. Die Abschreibung kann der Verbraucher steuerlich zu einem bestimmten Prozentsatz geltend machen.

Bei der Berechnung von der jährlichen Summe der Abschreibung werden die einmaligen Herstellungs- oder Anschaffungskosten genommen, um sie auf die Nutzungsdauer des Objekts zu verteilen. Dabei wird zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung unterschieden. Bei der linearen Abschreibung werden Beträge geltend gemacht, deren Höhe immer gleich bleibt, während die Summen bei der degressiven Abschreibung anfangs höher sind und im Laufe der Zeit geringer werden.

Bei dem Wertverlust gibt es einen Unterschied, ob die Immobilie beispielsweise mit einem Immobilienkredit gekauft oder in Eigenbau entstanden ist. Je nachdem, auf welche Weise der Besitzer zu dem Objekt gekommen ist, beeinflusst das die Bemessungsgrundlage der jährlichen Abschreibung und die Methode. Ist die Immobilie gebaut worden, dienen die Kosten der Herstellung als Grundlage - beim Erwerb spielen die Anschaffungskosten eine Rolle. Zudem hat in der Regel nur der Häuslebauer die Möglichkeit, zwischen den beiden Abschreibungsmethoden zu wählen. Hauskäufer können meist nur die lineare Abschreibung nutzen. Ausnahme: Der Verbraucher kaufte das Objekt im Jahr der Fertigstellung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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