089 - 24 24 11 22 Hilfe und Kontakt
Telefonische Expertenberatung
089 - 24 24 11 22
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
baufi@check24.de
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Jetzt vergleichen und Gutscheinpaket im Wert von 240 € sichern!

Abbau von Barrieren

KfW-Zuschüsse für altersgerechten Umbau wieder beantragbar

München, 13.08.2018 | 14:32 | skl

Wer plant, sein Eigenheim alters- oder behindertengerecht umzubauen, kann sich ab sofort wieder einen Zuschuss von der KfW sichern. Auch Langfingern will die KfW mit ihren Fördermaßnahmen das Leben schwer machen.

Energieffizientes Bauen mit der KfW Förderung
Für dieses Jahr hat der Staat die Fördertöpfe zum altersgerechten Umbau und für den Einbruchschutz stärker gefüllt.
Ab sofort können Immobilienbesitzer und Mieter wieder Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Zuschüsse sollen vor allem älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, kommen aber auch in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen und Familien zugute. Dafür stellt das Bundesinnenministerium der KfW für 2018 75 Millionen Euro zur Verfügung. Bauherren und Mieter können einen entsprechenden Förderantrag vor Beginn des Bauvorhabens online im KfW-Zuschussportal stellen.  

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ richtet sich an private Wohneigentümer und Mieter gleich welchen Alters die ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten. Anträge können von Eigentümern oder Ersterwerbern von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie von privaten Eigentümergemeinschaften eingereicht werden. Auch Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sind förderberechtigt.

Die KfW erteilt Zu- oder Absagen in der Regel noch am Tag der Antragsstellung. Ab dann können Häuslebauer mit der Umsetzung der Umbaumaßnahmen beginnen.

Wieviel wird gefördert?

Die KfW überweist den Investitionszuschuss auf das Konto von Bauherren, nachdem diese ihr Umbauvorhaben abgeschlossen haben. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, höchstens jedoch 5.000 Euro. Für Bauherren, die ihr Eigenheim zu einem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und ist 6.250 Euro begrenzt. In beiden Fällen werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Anträge können eingereicht werden, wenn die Investitionskosten mindestens 2.000 Euro übersteigen.

Fördermittel für Einbruchschutz erhöht

Neben den Zuschüssen zur Barriereduzierung hat das Bundesinnenministerium auch die diesjährigen Fördermittel für den Einbruchschutz von 50 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht. Eigenheimbesitzer können sich Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden wie etwa  den Einbau einbruchhemmender Fenster und Türen oder auch die Installation einer Alarmanlage mit bis zu 1.600 Euro durch das KfW-Zuschussprogramm 455-E fördern lassen. Bei förderfähigen Investitionskosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro erhalten förderberechtigte Immobilienbesitzer einen Zuschuss von 20 Prozent. Investitionskosten, die darüber hinausgehen, bezuschusst die KfW mit 10 Prozent der Kosten.
Die Nachfrage ist offenbar hoch: Im letzten Jahr hat die KfW 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss zum Einbruchschutz gefördert.

Eigenheimbesitzer können sich Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung auch mit einem Kredit aus dem KfW-Förderungsprogramm 159 „Altersgerechtes Umbauen“ fördern lassen. Genau wie bei dem KfW-Zuschussprogramm 455-B können auch mit dem KfW-Förderprogramm 159 Investitionskosten von maximal 50.000 Euro gefördert werden.

CHECK24 Service

CHECK24 Baufinanzierung

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 22

9 - 18 Uhr | Mo - Fr

oder eine Mail an: