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Kürzere Zinsbindung und keine kostenfreien Sondertilgungen mehr: Die Förderbank KfW verändert wegen hoher Nachfrage die Konditionen von zwei Förderprogrammen – was sich für Bauherren und Hausbesitzer ändert.
Für Bauherren und Hausbesitzer gelten ab dem 17. April schlechtere Konditionen bei staatlicher Förderung.
Wer plant, sich die Finanzierung für den Bau oder für die Sanierung seines Eigenheims vom Staat bezuschussen zu lassen, sollte sich sputen. Denn ab dem 17. April gelten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei den Förderprogrammen „153 Energieeffizient Bauen“ und „151/152 Energieeffizient Sanieren“ neue Konditionen. Bauherren und Eigenheimbesitzer, welche diese Förderprogramme beantragen, müssen sich dann auf Einschränkungen gefasst machen. Alle Anträge, die bis zum 16.04.2018 bei der KfW eingehen, werden noch nach den alten Konditionen bearbeitet.
Die Konditionsänderungen im Überblick
Antragssteller, die das KfW-Förderprogramm „153 Energieeffizient Bauen“ beantragen, können sich nach den Konditionsänderungen die Zinsen nur noch für zehn Jahre, statt wie bisher für 20 Jahre, Jahre festschreiben lassen.
Darüber hinaus halbiert die KfW auch die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von zwölf auf sechs Monate. Die Bereitstellungsprovision fällt nach sechs Monaten für nicht abgerufene Kredite an. Nach Abruf müssen Kreditnehmer die Darlehen innerhalb von sechs Monaten für den angegebenen Verwendungszweck nutzen. Bauherren haben also künftig bis zu zwölf Monate Zeit, die geplanten Maßnahmen durchzuführen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Eine weitere Änderung bei dem Programm: Kostenfreie Sondertilgungen sind ab dem 17. April nicht mehr möglich.
Auch für Kreditnehmer, die das KfW Förderungsprogramm „151/152 Energieeffizient Sanieren“ beantragen möchten, um ihr Eigenheim energieeffizient umzubauen, halbiert sich die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Nach dem die Konditionsänderungen in Kraft getreten sind gelten die gleichen Bedingungen, wie für das KfW Förderungsprogramm 153. Auch bei der Förderung für energieeffiziente Sanierungen entfällt die Möglichkeit, kostenfreie Sondertilgungen vorzunehmen.
Höchstbeträge und Tilgungszuschüsse bleiben unverändert
Die gute Nachricht für Antragssteller ist, dass der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit bei den KfW-Förderprogrammen 153 und 151/152 bestehen bleibt und dass sie beim Förderprogramm 151/152 für einzelne Maßnahmen weiterhin einen Höchstbetrag von 50.000 Euro für beantragen können. Des Weiteren können Kreditnehmer immer noch einen Tilgungszuschuss von fünf, zehn oder 15 Prozent der Darlehenssumme erhalten, wenn sie den Bau eines KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus planen. Auch die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren, bleibt unverändert. Wer zum Beispiel ein energieeffizientes Haus bauen will, kann das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro mit dem KfW-Programm „153 Energieeffizientes Bauen“, bei dem Kreditnehmer bis zu 100.000 Euro erhalten, kombinieren und so gleich zwei Darlehen von der KfW in Anspruch nehmen.
Warum die KfW die Konditionen verändert
Die Programmänderungen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben. Zur Verbesserung der Energieeffizienz stellt der Bund der KfW jährlich begrenzte Bundesmittel im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zur Verfügung. Diese Mittel fließen unter anderem als Zinsverbilligung und Tilgungszuschüsse in die Förderprodukte „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Insbesondere ergänzende Konditionen wie eine lange bereitstellungsprovisionsfreie Zeit und das Recht auf kostenfreie Sondertilgungen verursachen laut KfW Refinanzierungs- und Wiederanlagekosten für den Bund, was das Budget für Zinsverbilligung und Tilgungszuschüsse schmälere. Damit die KfW weiterhin Förderungen im gewohnten Umfang anbieten könne, sei es notwendig, die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt kontrollierbarer zu machen. Mit anderen Worten: Eine Höhere Nachfrage nach den Förderprogrammen in Folge des Immobilienbooms hat dazu geführt, dass die Refinanzierungskosten unkalkulierbarer geworden sind. Mit den Konditionsänderungen möchte das BMWi diese wieder berechenbarer machen.
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