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Eine Teilbaugenehmigung ist eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baubehörde, die einem Bauherrn die teilweise Planung und Durchführung eines komplexen Bauvorhabens genehmigt. Durch die Teilbaugenehmigung hat der Bauherr die Möglichkeit, die Dauer eines komplexen Bauprojektes zu verkürzen, wenn die umfassende Genehmigung für das gesamte Vorhaben noch nicht vorliegt. Welche Anforderungen für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung erfüllt sein müssen, legt jedes Bundesland selbst fest.
Da die Teilbaugenehmigung jedoch ausreichend ist, um mit dem Bauvorhaben zu beginnen, wird dieses Einverständnis nur erteilt, wenn das gesamte Bauvorhaben von der zuständigen Behörde als baurechtskonform bewertet wurde. Eine Teilbaugenehmigung über einen bestimmten Objektteil kann zudem nur dann erteilt werden, wenn dieser vom Rest der Anlage abgegrenzt ist. Genau wie eine vollständige Baugenehmigung wird eine Teilbaugenehmigung nur auf Antrag des Bauherrn erstellt und bedarf stets der Schriftform.
Die Erlaubnis, nach Erhalt der Teilbaugenehmigung bereits mit dem Bau des Objektes zu beginnen, stellt den entscheidenden Unterschied zwischen einer Teilbaugenehmigung und einem Bauvorbescheid dar. Letzterer ist nicht ausreichend, um mit dem tatsächlichen Bau des Objektes zu beginnen, sondern dient lediglich dazu, Einzelfragen des Bauherrn zu klären, bevor dieser den tatsächlichen Bauantrag einreicht.
Die jeweilige Ausgestaltung der Teilbaugenehmigung ist dabei stets Ländersache. Daher ist es für Bauherren ratsam, sich zeitnah mit den jeweiligen Bestimmungen im eigenen Bundesland auseinanderzusetzen. Hierbei ist es insbesondere wichtig in Erfahrung zu bringen, ob das gesamte Bauprojekt auch nach Erteilung der Teilbaugenehmigung noch abgelehnt werden kann.
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