Grundschuldzinsen
Bei einer Baufinanzierung wird der aufgenommene Kredit üblicherweise grundpfandrechtlich abgesichert und als Sicherheit für die Bank wird eine verzinsliche Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Grundschuldzinsen sind von den Darlehenszinsen unabhängig. Während die Darlehenszinsen Einfluss auf die Kreditrate haben, sind die Grundschuldzinsen fiktive Zinsen, die vorerst noch nicht von Bedeutung sind. Ihre Höhe wird jedoch schon bei der Kreditaufnahme vereinbart und ins Grundbuch eingetragen.
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Grundschuldzinsen werden erst dann relevant, wenn der Kreditnehmer in die finanzielle Schieflage gerät und die Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. In diesem Fall sichert sich die darlehensgebende Bank gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden ab. Ist der Kredit so notleidend, dass die Immobilie zwangsversteigert werden muss, kann der Kreditgeber zusätzlich zum Erlös aus der Zwangsversteigerung, auch die Grundschuldzinsen zur Begleichung seiner Forderung geltend machen. Mit ihnen werden neben den säumigen Raten auch beispielsweise Rückstände durch Zins- und Mahnkosten ausgeglichen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Darlehenssumme sowie die offenen Forderungen in voller Höhe an die Bank zurückgeführt werden.
Haben Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung erst Kreditraten in geringer Höhe gezahlt und die Restschuld des Darlehens ist noch vergleichsweise hoch, sind Grundschuldzinsen ein Instrument für die Bank, um das Risiko aus der Zwangsversteigerung zu reduzieren. Grundschuldzinsen sind von der Zinsbindung ausgenommen. Üblicherweise liegt der Zinssatz für Grundschuldzinsen zwischen zehn und zwanzig Prozent pro Jahr.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.