Flurstück
Ein Flurstück oder eine Parzelle ist ein abgegrenztes und amtlich vermessenes Stück Land, das in einer Flurkarte eingetragen ist – daher besteht ein Grundstück immer aus mindestens einem Flurstück. Bei einem Flurstück handelt es sich zudem immer um einen amtlich abgemessenen und geometrischen Teil eines Geländes, der zum Teil auch sichtbar markiert ist. In Deutschland ist ein Flurstück die kleinste Buchungseinheit im sogenannten Liegenschaftskataster, einem Register neben dem Grundbuch in dem Besitzverhältnisse über Grund und Boden festgehalten sind.
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Ein Grundstück kann demnach aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, wobei die Grenze des Grundstückes immer der Grenze der Flurstücke entsprechen muss. Diese Regelung ist wichtig, da die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke, die im Register aller Flurstücke ausgewiesenen sind, im Grundbuch näher bestimmt sind. Würde demnach aus dem Grundbuch Unklarheiten über die Größe bestimmter Grundstücke entstehen, könnten diese durch den Eintrag im Kataster geklärt werden.
Die Bezeichnung eines Flurstückes ergibt sich aus dem jeweiligen Nummerierungsbezirk, in dem sich das Landstück befindet, und der Flurstücksnummer, die aus zwei Zahlen oder der Kombination aus Zahl und Buchstabe bestehen kann. Ein Flurstück kann daher in Deutschland immer durch eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben oder zwei Zahlen eindeutig definiert werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.