Welche Sollzinsbindung sollte ich eingehen?
Der Sollzins ist jener Zinssatz mit dem die gewährte Kreditsumme verzinst wird. Aus dem Sollzinssatz sowie dem vom Kunden gewählten Tilgungssatz wird die sogenannte Annuität berechnet, also jener Teil des Kreditbetrages, den Verbraucher pro Jahr an die Bank zurückzahlen. Allerdings gibt der Sollzinssatz keine Auskunft über die tatsächlichen Gesamtkosten für den Immobilienkredit. Hierfür müssen Verbraucher den Effektivzins zu Rate ziehen. Dieser beinhaltet sämtliche Kosten wie beispielsweise die Bearbeitungsgebühren, den Tilgungssatz, das Disagio und vieles mehr. Verbraucherschützer empfehlen daher, Immobilienkredit-Angebote nie allein anhand des angegebenen Sollzinssatzes zu vergleichen.
Die Sollzinsbindung ist eine bestimmte Laufzeit – in der Regel zwischen fünf und 30 Jahren – während der die Zinssätze festgeschrieben sind. Egal, wie sich der Marktzins während dieser Zeit verändert, der Zinssatz der Baufinanzierung verändert sich während der Zinsbindungsfrist nicht.
Ein Immobilienkredit ist eine sehr langfristige Angelegenheit – teilweise sind Laufzeiten von bis zu 30 Jahren möglich. Die Zinsen können oder wollen Verbraucher jedoch in der Regel nicht über die gesamte Laufzeit festschreiben. Wenn Kunden eine Baufinanzierung abschließen, müssen sie sich daher über die Dauer der Sollzinsbindung Gedanken machen. Dabei gilt es, verschiedene Faktoren zu bedenken. Wichtige Einflussfaktoren sind etwa die aktuelle Marktlage, die erwartete Wirtschaftsentwicklung, das Einkommen der Verbraucher, ihre Risikobereitschaft und vieles mehr.
Vor dem Abschluss einer Baufinanzierung sollte man die Gesamtwirtschaftslage genau unter die Lupe nehmen. Als Faustregel gilt: Befindet man sich in einer Niedrigzinsphase sollte die Zinsbindung so lang wie möglich festgelegt werden. Denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Marktzinsen in diesem Fall nach Ablauf der Zinsbindungsfrist deutlich höher liegen und der Kunde dann wesentlich höhere Baufinanzierung Zinsen zahlen muss. Aber Vorsicht: Je länger die Zinsbindungsfrist, desto höher ist in der Regel auch der Zinssatz, den Verbraucher zahlen müssen. Hier muss man genau kalkulieren und alle Eventualitäten gegeneinander abwägen.
Besonders einkommensschwachen und risikoaversen Verbrauchern empfiehlt sich dennoch oftmals eine längere Zinsbindung. Denn die Spekulation auf in Zukunft gleich hohe oder sogar niedrigere Zinssätze beinhaltet immer ein gewisses Risiko. Dieses wird umso größer, je geringer der finanzielle Spielraum des jeweiligen Kreditnehmers ist. Eigenheimbesitzer mit geringerem Einkommen können bei höheren Zinsen die Zahlungen möglicherweise nicht mehr stemmen - im schlimmsten Fall ist dann eine Zwangsversteigerung die Konsequenz.
Grundsätzlich ist es zwar möglich vorzeitig aus einem Kreditvertrag auszusteigen, allerdings werden hierfür meist hohe Strafzahlungen fällig, man spricht hier von der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Nach einer Laufzeit von zehn Jahren haben Verbraucher in Deutschland gemäß §489 I Nr. 3 BGB die Option, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zurückzuzahlen. Wer also nach zehn Jahren aufgrund der veränderten Marktlage auf einen Kredit mit günstigeren Zinsen wechseln will, kann das tun – ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Verbrauchern bietet sich auch die Option die gesamte benötigte Kreditsumme auf verschiedene Immobilienkredite mit unterschiedlichen Laufzeiten aufzuteilen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.