Für einen Autokredit fordern die meisten Kreditinstitute eine Hinterlegung des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung II). Dadurch wird die Sicherheit für die Kreditinstitute erhöht, sodass diese für eine solche Finanzierung die besseren Konditionen ermöglichen. Dies ist der Fall, da durch die Deponierung des Briefes bei der Bank das Eigentum an dem Kraftfahrzeug auf diese übergeht.
Zusätzlich zur Abgabe des Kfz-Briefes fordert die Bank die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung von Ihnen. Anhand dieser wird die Übertragung des Eigentums auf die Bank während der Laufzeit des Fahrzeugkredites geregelt. Auch wird darin festgehalten, dass Sie weiterhin im Besitz des Fahrzeuges bleiben und das Eigentum nach Laufzeitende wieder auf Sie übergeht. Falls Sie den Kredit nicht tilgen, kann die Bank das Fahrzeug verwerten. Durch den Erlös des Verkaufs wird dann die Schuld beglichen.
Wird der Brief jedoch nicht wie vereinbart abgegeben, kann sich je nach Kreditvertrag der Zinssatz erhöhen. Dies ist der Fall, da die Grundlage für den günstigen Zinssatz ohne die Sicherheit der Eigentumsübertragung nicht gegeben ist.
Jedoch gibt es auch Banken, bei welchen der Kfz-Brief nicht bei der Bank hinterlegt werden muss. Da es sich bei einem Autokredit jedoch um einen zweckgebundenen Ratenkredit handelt und dieser nur im Fahrzeugbereich Anwendung findet, muss als Nachweis dafür, dass der Kredit zum Zweck eines Autokaufs verwendet wird, eine Kopie des Kaufbeleges bei der Bank eingereicht werden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf des Kraftfahrzeuges oder nach den Vorgaben des Kreditinstituts muss der Beleg der Bank jedoch vorliegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, erhöhen sich die Zinsen in der Regel.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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