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Kredit Lexikon

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Notarbestätigung

Bei einer Notarbestätigung erklärt der Notar der kreditgebenden Bank, dass einer ranggerechten Grundbucheintragung des Grundpfandrechts zu ihren Gunsten nichts im Wege steht. Eine solche Bestätigung durch einen Notar ist erforderlich, wenn ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen - in der Regel ein Immobiliendarlehen - vor dem Grundbucheintrag ausgezahlt werden soll. Die Notarbestätigung erfolgt in Schriftform. Andere Bezeichnungen sind die Rangbescheinigung, das Rangattest oder die Ranggarantie. Die Notarbestätigung ist kostenpflichtig.

Die Notarbestätigung hat den Vorteil, dass die Auszahlung auch stattfinden kann, bevor der Eintrag erfolgt ist. Der Notar legt dem Kreditinstitut eine Rangbescheinigung und eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundbuchbestellung vor. Letzteres ist eine Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung des belastetsten Grundstücks oder der Immobilie. Mit den vorliegenden Dokumenten kann die Bank einem Bauunternehmer bestätigen, dass eine Finanzierung stattfindet und zahlt dem Kunden den Kredit für die Baufinanzierung aus - vorausgesetzt, dass die übrigen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt werden. Der Notar haftet derweil für die rangrichtige Eintragung des Grundpfandrechts.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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