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    Nachrangfinanzierung

    Bei einer Nachrangfinanzierung wird der Kredit hinter der erstrangigen Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Sollte es zur Zwangsvollstreckung der Immobilie kommen, wird der Kredit mit dem Status der Nachrangfinanzierung nicht sofort bedient. Die Erlöse aus der Versteigerung werden entsprechend der Reihenfolge im Grundbuch verteilt. Somit bergen nachrangige Grundpfandrechte für Kreditinstitute ein höheres Risiko.

    Eine einfache Rechnung verdeutlicht das: Wird durch die Zwangsvollstreckung der Immobilie eine Summe von 150.000 Euro eingenommen, wird der Betrag nach der Eintragung im Grundbuch an die Gläubiger verteilt. Wenn der Gläubiger, der erstrangig behandelt wird, Verbindlichkeiten in Höhe von 100.000 Euro einfordert, erhält er den vollen Betrag. Der Gläubiger, der an zweiter Position steht und nachrangig behandelt wird, erhält dagegen nur die übrigen 50.000 Euro - selbst wenn die Schuld 70.000 Euro betrüge.

    Bei der Baufinanzierung ist das ausschlaggebend für die Kosten. Je höher das Risiko der Bank ist, umso höher sind auch die Zinsen für die Finanzierung. Erstrangige Darlehen verfügen in der Regel über günstigere Zinssätze. Ausnahmen bilden hier Bausparkassen, die nach eigenen Angaben günstige Zinsen trotz eines nachrangigen Grundbucheintrags gewähren. Das Problem dabei ist, dass die Bausparkassen in der Regel nur Kredite vergeben, die höchstens 80 Prozent des Beleihungswertes entsprechen. Das macht in etwa 70 Prozent der Herstellungskosten aus. Auf diese Weise verringert sich das Ausfallrisiko.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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