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Kredit Lexikon

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Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht bezeichnet ein Sicherungsrecht an einem Grundstück und bildet gleichzeitig auch die Basis für die Grundsicherung eines Kredits. In Deutschland werden in erster Linie die Grundschuld und die Hypothek als Grundpfandrecht genutzt, die Rentenschuld, die ebenfalls ein Grundpfandrecht ist, eignet sich nicht zur Absicherung eines Darlehens geeignet. Eingetragen werden sie in Abteilung III des Grundbuchs. Grundpfandrechte gelten bei Banken als gute Kreditsicherheiten.

Im Bereich der Baufinanzierung wird hauptsächlich die Grundschuld genutzt. Bei dem Grundpfandrecht handelt es sich um ein dingliches Verwertungsrecht: Bestimmte Geldbeträge kann der Gläubiger notfalls durch Zwangsversteigerung nach § 1147 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder mittels Zwangsverwaltung (Vollstreckungsverfahren) aus dem Grundstück zurückerhalten. Dieser Fall tritt ein, wenn es zum Zahlungsausfall des Schuldners kommt und er die Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Die Erträge werden dafür verwendet, die Forderungen des Gläubigers, der ein Inhaber des Grundpfandrechts ist, zu bedienen. Wenn es mehrere Gläubiger gibt, wird Verfügt er über eine erstrangige Grundschuld, wird er zuerst befriedigt. Nachrangfinanzierungen stehen dagegen hinten an.

Zum Grundpfandrecht gehört neben der Grundschuld und der Hypothek auch die Rentenschuld. Dabei vereinbart der Schuldner mit dem Gläubiger regelmäßige Zahlungen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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