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Kredit Lexikon

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Gesamtschuldner

Ein Kredit kann durch einen oder durch mehrere Darlehensnehmer aufgenommen werden. Gerade bei höheren Kreditsummen oder einer geringen Bonität fordern Kreditgeber oft mehrere Kreditnehmer. In der Regel wird mit diesen vereinbart, dass sie als Gesamtschuldner haften. Das bedeutet, dass jeder einzelne Schuldner bis zur vollständigen Abzahlung des aufgenommenen Darlehensbetrags für die volle Summe einstehen muss.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gesamtschuld sind im § 421 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu finden. Dort ist festgehalten, dass der Darlehensgeber von jedem Gesamtschuldner den Darlehensbetrag ganz oder auch in Teilen einfordern kann. Allerdings sind hier auch gesetzliche Grenzen gesetzt; so ist beispielsweise eine vereinbarte Rückzahlung einzuhalten. Somit kann der Gläubiger bei einer vertraglich vereinbarten Tilgung kann nicht auf einmal den vollständigen Darlehensbetrag zurückfordern.

Der Begriff Gesamtschuldner findet auch im Steuerrecht Anwendung. In der Europäischen Union ist es unter Umständen möglich, dass mehr als eine Person für die gleiche Steuerforderung verantwortlich sind und zur Kasse gebeten werden. Jede dieser Personen schuldet dem Staat dabei den vollen Steuerbetrag. Das bedeutet aber nicht, dass die Finanzbehörden von jedem einzelnen den vollen Betrag einfordern - dieser kann nur einmal in voller Höhe erhoben werden. Zu einem solchen Fall kommt es beispielsweise, wenn mehrere Personen in einem Auto die Grenze überqueren und zu verzollende Waren nicht angeben. Dem Gesetz zufolge sind dann alle Beteiligten Steuerschuldner.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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