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Kredit Lexikon

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Beleihungsobjekt

Als Beleihungsobjekt werden Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke bezeichnet, die als dingliche Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung dienen. Kreditinstitute sichern die Verbindlichkeiten durch ein Grundpfandrecht im Grundbuch ab. In der Regel handelt es sich dabei meist um eine Grundschuld. In den meisten Fällen ist ein Beleihungsobjekt die Immobilie, die gebaut bzw. gekauft werden soll - das muss aber nicht zwangsläufig so sein. Sinn und Zweck dieser Kreditsicherheit ist, dass die Bank im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers abgesichert ist. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nach, kann das Kreditinstitut das belastete Objekt zwangsversteigern und mit dem eingenommenen Ertrag die Restschuld decken.

Wie hoch der Beleihungswert des betreffenden Objekts ist, wird von der Bank, die den Kredit vergibt, im Vorfeld ermittelt. Bei dem Beleihungswert handelt es sich um einen Wert, den das Institut mit hoher Wahrscheinlichkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren kann - beispielsweise durch eine Zwangsvollstreckung der Immobilie. Wenn diese Größe kleiner ist als die beantragte Darlehenssumme, lehnen Banken den Kreditantrag in der Regel ab. Die Höhe der Beleihungsgrenze, die zwischen 40 und 80 Prozent des errechneten Wertes liegen kann, ist dabei von einem Kreditinstitut zum anderen unterschiedlich. Mit Hilfe verschiedener Beleihungsunterlagen wird der Wert ermittelt. Welche Unterlagen bei dem Geldinstitut eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, ob es sich bei dem Beleihungsobjekt um einen Neubau, eine bestehende Immobilie oder um ein Grundstück handelt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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