Jetzt anmelden und mit dem CHECK24 Kreditvergleich bis zu 2.000 EUR sparen.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
089 - 24 24 11 24 Hilfe und Kontakt
Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
kredit@check24.de
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kredit Lexikon

A A A

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze, auch Beleihungssatz genannt, ist eine Bezeichnung, die im Kreditgeschäft Anwendung findet. Kreditinstitute beleihen Pfandobjekte nur bis zu einer bestimmten Grenze, die bankintern festgelegt ist. Die Darlehenshöhe wird maßgeblich von der Höhe der Beleihungsgrenze beeinflusst. Diese richtet sich wiederum nach dem errechneten Beleihungswert des Objekts, das als dingliche Kreditsicherheit dienen soll. Dabei handelt es sich meist um Immobilien und Grundstücke. Aber auch Wertpapiere, Fahrzeuge, Spar- und terminguthaben sowie Lebensversicherungen können belastet werden. Der Beleihungsgrenze liegt je nach Kreditinstitut zwischen 40 und 80 Prozent des errechneten Wertes.

Die Beleihungsgrenzen liegen bei Geschäftsbanken, Raiffeisenbanken und Volksbanken bei bis zu 80 Prozent, bei Hypothekenbanken bei 60 bis 65 Prozent und bei Lebensversicherungen bei 40 bis 60 Prozent des Beleihungswertes. Wenn sich die Höhe des Kreditbetrags innerhalb der Beleihungsgrenze bewegt, ist von einer sogenannten 1a-Hypothek die Rede. In diesem Fall handelt es sich um ein erstrangiges Darlehen: Kommt es zum Zahlungsausfall, macht das Kreditinstitut von seinem Grundpfandrecht Gebrauch und lässt die Immobilie zwangsversteigern. Die Erträge werden genutzt, um den erstrangigen Kredit zuerst zu decken.

Das Problem dabei: Da die Beleihungsgrenze nicht dem eigentlichen Wert der Immobilie entspricht, beträgt die gewährte Kreditsumme auch nicht den Umfang, der für den Erwerb oder den Bau des Hauses erforderlich ist. Aus diesem Grund sollte der Bauherr auch Eigenkapital beisteuern können, andernfalls ist ein weiterer Kredit erforderlich. In einigen Fällen vergeben Banken aber auch Realkredite (mit Immobilien abgesicherte Kredite) über dem Grenzwert. Diese 1b-Hypothekendarlehen sind im Grundbuch als zweitrangiges Grundpfandrecht abgesichert. Zusätzlich benötigt der Hauskäufer eine öffentliche Bürgschaft wie von öffentlich-rechtliche Banken. Da zweitrangige Kredite im Fall einer Zwangsvollstreckung nachrangig bedient werden, muss der Kunde allerdings mit einem Zinsaufschlag rechnen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

CHECK24 Service

Welche Kreditsumme benötigen Sie?

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 24
8 - 20 Uhr | Mo - So

oder eine Mail an: kredit@check24.de