Diese Informationen findet man im Kaufvertrag einer Immobilie
Wird eine Immobilie verkauft, ist es in Deutschland immer notwendig, diesen Eigentümerwechsel in einem Kaufvertrag festzuhalten, der zudem vor einem Notar beurkundet wird. Diese Voraussetzung ist in Deutschland gesetzlich festgehalten (vgl. §311b BGB).
Im Kaufvertrag einer Immobilie sind zunächst grundsätzliche Informationen über die beiden Vertragspartner, also den Verkäufer und Käufer der Immobilie nebst deren persönlichen Daten festgehalten.
Zudem werden im Kaufvertrag einer Immobilie viele Einzelheiten über die Immobilie selbst und deren Zustand beim Verkauf festgehalten. Hierzu sieht der jeweilige Notar vor der Erstellung und Beurkundung des Immobilienkaufvertrages in der Regel das entsprechende Grundbuch ein. Hier findet der Notar beispielsweise die genaue Bezeichnung des Grundstückes und der dazugehörenden Immobilie, die hier detailliert festgehalten sind. Im Kaufvertrag einer Immobilie werden darüber hinaus bestehende Grundschulden oder Pfandrechte Dritter aufgeführt, die der Notar unter anderem über die Einsicht ins Grundbuch ermittelt kann.
Beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung nimmt der Notar zusätzlich zur Grundbucheinsicht auch noch Einsicht in die Grundakte und die hier hinterlegte sogenannte Teilungserklärung. Diese Information ist für den künftigen Eigentümer von großer Relevanz, da hier beispielsweise erfasst ist, ob gemeinsam mit dem Eigentum an der Wohnung auch Sondernutzungsrechte z.B. an Anteilen eines Gemeinschaftsgartens an den Käufer übergeht. Im Kaufvertrag einer Immobilie sind zudem der Zustand des Objektes, eine mögliche Innenausstattung und sogenannte Gewährleistungsrechte im Detail aufgelistet und beschrieben. Letztere Rechte regeln die Zuständigkeit und Haftung für mögliche Mängel und Schäden an der Immobilie, die erst nach dem Verkauf und der Übereignung sichtbar werden oder auftreten. Um diese weiter zu bestimmen, werden dem Immobilienkaufvertrag üblicherweise Baupläne, Prospekte oder andere Informationsmaterialien als Anlage beigefügt.
Wesentlicher Bestandteil dieses Verkaufs ist die Bezahlung des Kaufpreises und somit eine eventuell geplante Finanzierung des Immobilienkaufes. Daher ist es natürlich sehr wichtig, dass im Kaufvertrag der exakte Kaufpreis des Objektes festgehalten wird. Zudem finden beide Parteien hier einerseits Informationen wann ein Teil oder der gesamte Kaufpreis an den Käufer gezahlt werden muss und zu welchem Zeitpunkt die Immobilie anschließend an den neuen Eigentümer übergehen wird. Wurde der Immobilienkauf durch einen Makler vermittelt, wird die Höhe der fälligen Provision, auch Maklercourtage genannt, ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten.
Da der Übergabezeitpunkt beim Immobilienkauf nicht zwingend mit der Eigentumsübertragung einhergeht, kann im Kaufvertrag zudem die sogenannte Auflassungsvormerkung festgehalten werden. Dies dient der Absicherung des Käufers, damit zwischen dem Zeitpunkt des Kaufvertrages und dem Zeitpunkt, an dem der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird diese Immobilie nicht nochmals an eine weitere Person verkauft werden kann.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.